Amtsgericht Starnberg:Pornosammler gibt sich als verdeckter Ermittler aus

Amtsgericht Starnberg: Der Mann hatte auf seinem Handy 45 kinder- und 28 jugendpornografische Fotos. (Symbolbild)

Der Mann hatte auf seinem Handy 45 kinder- und 28 jugendpornografische Fotos. (Symbolbild)

(Foto: Arne Dedert/dpa)

Ein 60-Jähriger teilt in Chats kinder- und jugendpornografisches Material. Als die Kripo ihn aufspürt, wartet er mit einer absurden Ausrede auf.

Von Christian Deussing

Angeblich wollte der Mann als verdeckter Ermittler im Internet Gräueltaten in seiner Heimat während des Balkankriegs aufklären und mögliche Täter anlocken und überführen. Er soll sich hierbei online unter falschem Namen auch als 15-jähriges Mädchen ausgegeben haben. Mit dieser Erklärung versuchte sich der 60-jährige Angeklagte jetzt vor dem Starnberger Amtsgericht dafür zu rechtfertigen, dass auf seinem Handy 45 kinder- und 28 jugendpornografische Fotos entdeckt worden waren. Die Dateien - darunter auch zwei Videos - hatte er sich laut Anklage über drei Bezugskanäle verschafft und sie über Messengerdienste auch in Chats verbreitet.

Im Prozess vor dem Amtsgericht Starnberg räumte der Mann schließlich doch die Vorwürfe ein. Er wurde wegen dieser Straftaten zu einer neunmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Überdies hat der Angeklagte 1500 Euro an den Verein "Frauen helfen Frauen" zu zahlen und muss in einer Fachambulanz für Sexualstraftäter abklären lassen, ob für ihn eine Therapie erforderlich ist. Der 60-Jährige willigte ein, betonte aber, nicht pädophil veranlagt zu sein.

Jedes Bild führe zu schweren Schäden im Leben der Opfer, mahnte der Richter

Dem Angeklagten kam die Kripo nach Hinweisen aus den USA und des Bundeskriminalamts (BKA) auf die Spur. Vor zweieinhalb Jahren durchsuchten Ermittler die Wohnung des Verdächtigen im westlichen Landkreis Starnberg. Er habe dabei noch ein Handy in der Unterhose versteckt, sich aber ansonsten kooperativ gezeigt, berichtete ein Fahnder im Prozess. Beschlagnahmt wurde ein zweites Handy, auf dem ein IT-Forensiker jedoch keine strafrelevanten Dateien entdeckte. Im Verhältnis zu den insgesamt etwa 5000 legalen Pornobildern sei der Fund strafbarer pornografischer Schriften noch gering gewesen, erläuterte der Gutachter.

Es gebe sicherlich schlimmere Fällen in diesem Bereich, trotzdem fördere jedes dieser Bilder von Kindern und Jugendlichen den Missbrauch und führe zu schweren Schäden im Leben der Opfer, ermahnte Richter Franz von Hunoltstein den Angeklagten. Als abwegig und völlig unglaubwürdig bezeichnete er die Rechtfertigung des Mannes, über das Internet Sexualstraftäter in seiner Heimat aufspüren zu wollen und dies den dortigen Behörden quasi als Privatpolizist zu melden.

Das sah auch die Staatsanwältin so. Es habe auch keinen Sinn ergeben, als angeblicher Ermittler bei der Durchsuchung das Handy in der Unterhose zu verbergen. Nach kurzer Rücksprache mit seinem Verteidiger nahm der selbsternannte Ermittler das Urteil an. Dem ledigen Mann wurde zudem ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt.

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