Amtsgericht StarnbergFalscher Verdacht

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Ein Mann fühlt sich verleumdet. Doch das Gericht sieht die Sache ganz anders - und verhängt gegen ihn eine Geldstrafe

Von Christian Deussing, Starnberg

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Das wollte sich der Gautinger nicht gefallen lassen: In einem Zivilprozess um Unterlassung und Mietstreitigkeiten im vergangenen Jahr soll ihn der gegnerische Anwalt massiv provoziert haben. Demnach soll der Jurist behauptet haben, der Gautinger sei ja ohnehin bereits bei Polizei und Gericht bekannt, zudem habe er den Nachbarn im Mietshaus Angst eingejagt und unter Druck gesetzt. Diese Vorwürfe wollte der Versicherungsvertreter jedoch nicht auf sich sitzen lassen und zeigte nun seinerseits den Juristen wegen übler Nachrede bei der Polizei in Starnberg an. Doch der Schuss des bereits einschlägig vorbestraften Versicherungsmaklers ging nach hinten los: Der 61-Jährige wurde wegen seiner falscher Verdächtigung vor dem Amtsgericht Starnberg nun selbst angeklagt und am Mittwoch zu einer Geldstrafe von 1800 Euro verurteilt.

Der Staatsanwalt sah es als erwiesen an, dass der 61-Jährige anlässlich einer Nachfrage in dem vorangegangenen Zivilprozess sein eigenes aufbrausendes Verhalten gegenüber dem beschuldigten Anwalt verschwiegen habe und wider besseres Wissen diesen absichtlich verdächtigt hatte, um strafrechtliche Ermittlungen gegen seinen Gegner zu erwirken. Der Ankläger forderte daher eine Geldstrafe in Höhe von 3600 Euro und lehnte die vom Gericht vorgeschlagene Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage von 1000 Euro ab. Denn der angeklagte Gautinger habe nun erneut jemanden falsch verdächtigt.

Der Angeklagte soll sich im Zivilprozess "aufbrausend" verhalten haben

Trotzdem wollte Strafrichterin Stephanie Henninger genauer wissen, wie es seinerzeit zum offenkundigen Disput im Zivilprozess gekommen war. In jener Sitzung soll der Gautinger herumgeschrien haben und - laut Gerichtsprotokoll - auf den später angezeigten Anwalt "losgegangen" sei. Zum Verlauf der Verhandlung wurde jetzt auch der 50-jährige Zivilrichter befragt: Er betonte, dass sich der Gautinger wegen eines sachlichen Einwandes der Gegenpartei ziemlich aufgeregt habe, aufbrausend gewesen sei und den gegnerischen Rechtsanwalt verbal attackiert habe. Der Anlass sei grundlos gewesen. Das Verhalten des Mannes sei jedenfalls über das gewöhnliche Maß hinausgegangen, erklärte der Zivilrichter, nun als Zeuge im Strafprozess.

Vernommen wurde auch der Anwalt, der den 61-Jährigen seinerzeit vertreten hatte. Der Advokat führte an, dass sich der Gautinger zu unrecht wegen der Anschuldigungen angegriffen gefühlt habe und daher im Zivilprozess etwas lauter geworden sei - ohne aber zu schreien. Der neue Verteidiger aus dem Strafprozess betonte, dass sein Mandant damals provoziert und bewusst Stimmung gegen ihn gemacht worden sei. Er könne daher keine falsche Verdächtigung erkennen, sagte der Verteidiger, der einen Freispruch verlangte.

Doch mit dem Antrag kam er bei der Amtsrichterin nicht durch. Sie sprach den Angeklagten schuldig und ermahnte ihn, seine Emotionen im Griff zu behalten. Denn eine Anzeige zu erstatten, sei nicht immer des Rätsels Lösung. "Seien Sie also künftig vorsichtig", forderte die Richterin den Mann auf, der auch schon wegen anderer Delikte vorbestraft ist.

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