Süddeutsche Zeitung

Amtsgericht Starnberg:Falsche Angaben im Scheidungsstreit

Ein Immobilienunternehmer verheimlicht Eigentumswohnungen. Dafür muss er sich wegen Falschaussage verantworten.

Von Christian Deussing, Starnberg

In einem Scheidungsverfahren sollte ein Unternehmer aus der Starnberger Region seine Vermögensverhältnisse offenlegen. Doch später kam heraus, dass er zum Stichtag im Oktober 2016 drei Eigentumswohnungen in Geretsried im Wert von einigen Hunderttausend Euro nicht erwähnt hatte. Laut Anklage habe er bei den Angaben seines Vermögens diese Immobilien vor drei Jahren gegenüber einer Rechtspflegerin bewusst nicht angegeben und somit verschwiegen. Daraufhin erhielt der 58-jährige Geschäftsmann, der in der Immobilienbranche tätig ist, wegen "falscher Versicherung an Eides statt" einen Strafbefehl in Höhe von 3600 Euro - den er jedoch nicht akzeptierte.

Er habe nichts unterschlagen und niemanden hintergangen, beteuerte der Angeklagte vor dem Amtsgericht Starnberg. "Ganz ehrlich, ich bin mir keiner Schuld bewusst." Der Mann berichtete, dass er die Wohnungen verkauft habe und alle Erlöse auf den Konten angegeben worden seien. Doch der Richter erwiderte, dass es hier um das Vermögen zum Stichtag und nicht um die anschließenden Verkaufserlöse gehe. Denn Immobilien könnten auch unter Wert veräußert werden - etwa zum Nachteil eines anspruchsberechtigten Ehepartners.

Zu dem Fall sagte auch die inzwischen geschiedene Ehefrau des Angeklagten aus. "Ich will nur, dass es gerecht zugeht", erklärte die 51-Jährige. Daher kämpfe sie seit sechs Jahren darum, was ihr zustehe. Und das alles müsse "endlich mal ein Ende haben", sagte die Frau, die im Büro ihres Ex-Ehemannes mitgearbeitet hatte. Dieser würdigte sie im Gerichtssaal keines Blickes.

Der Richter versuchte, beide Sichtweisen zu verstehen. Er schlug schließlich vor, das Verfahren gegen eine Geldauflage von 1800 Euro ohne Urteil einzustellen. Er hielt aber fest, dass der Angeklagte damals eine unvollständige und falsche Aussage gemacht habe. Der Mann willigte ein, den Betrag der Kinderkrebshilfe zu überweisen.

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