Diese schmerzhafte Trennung hat der Angeklagte wohl nicht verkraftet: Seine frühere Partnerin verließ ihn für einen anderen Mann, der 53-jährige Gilchinger sieht nun offenbar auch nicht mehr den kleinen Sohn der Frau. Er gibt dem neuen Freund seiner Ex-Partnerin die Schuld dafür. Laut Starnberger Amtsgericht bedrohte er den 34-Jährigen deshalb im Juni vergangenen Jahres heftig. Wenige Monate später soll der Ex-Freund auch gegen das verhängte Kontaktverbot verstoßen und seinen Nachfolger in einer Gilchinger Straße attackiert haben. Seine angebliche Drohung: Er werde "ihm den Schwanz abschneiden".
Der beschuldigte Mann bestritt diese Vorwürfe vor Gericht. Doch die Richterin glaubte dem 53-Jährigen in der Verhandlung nicht: Er wurde wegen Bedrohung und Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz zu einer dreimonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Er muss zudem 80 Sozialstunden ableisten und darf drei Jahre keinen Kontakt mit dem neuen Gefährten seiner ehemaligen Partnerin aufnehmen.
Der Anklage zufolge war der Handwerker bei dem zweiten Vorfall mit seinem Transporter in einer schmalen Straße im Schritttempo unterwegs gewesen. Er habe dann aus dem offenen Fenster heraus kurz am Schal seines Nachfolgers gezogen und ihm mit dem genannten Ausspruch Gewalt angedroht. Das Opfer hatte damals den Sohn seiner Lebensgefährtin zu Fuß vom Kindergarten abgeholt, als es zu der zufälligen Begegnung kam. "Ich schrie, dass er mich loslassen soll", sagte der 34-Jährige vor Gericht. Nach der Attacke hatte er gegen den Gilchinger sofort Strafanzeige erstattet.
Den Übergriff stritt der Angeklagte energisch ab. "Ich habe nichts gemacht, aber er schrie und riss seine Hände hoch", erzählte der 53-Jährige. Er behauptete, dass ihn der anderen Mann "kaputt machen will". Aber wenn man ihm das nicht glaube, könne er auch nichts dagegen machen, sagte der Angeklagte und blieb bei seiner Version. Der Staatsanwalt hielt die Angaben allerdings für unglaubwürdig - im Gegensatz zu den Schilderungen des jüngeren Mannes. Das bewertete auch die Richterin so. Sie hielt dem Angeklagten vor: "Sie sind sauer, dass er ihre Partnerin ausgespannt hat."
Der Verteidiger wollte für seine Mandanten einen Freispruch erreichen. Er betonte, dass es in diesem Fall eben zwei Versionen gebe. Doch der Strafverfolger und das Gericht hielten nur eine davon für glaubhaft.