Amtsgericht Starnberg:Im Wiesn-Rausch ans Steuer

Nach dem Oktoberfest fährt ein Gilchinger ohne Führerschein mit 1,5 Promille vom Bahnhof nach Hause. Seinen Schein hatte er bereits wegen einer anderen Trunkenheitsfahrt verloren.

Von Christian Deussing, Gilching

Es war eine ziemlich dumme Aktion des jungen Mannes, sich ausgerechnet nach einem Wiesnbesuch betrunken ans Steuer zu setzen und vom Gilchinger Bahnhof Argelsried eine kurze Strecke nach Hause zu fahren - zumal er erst einige Monate zuvor wegen einer Trunkenheitstour seinen Führerschein verloren hatte. Der Gilchinger hatte danach sein Auto einem Kumpel geliehen, mit dem er sich aber am letzten Oktoberfesttag 2018 auf dem Heimweg im Zug gestritten und ihm den Schlüssel weggenommen hatte - und er fuhr mit dem Wagen weg, der eigentlich am Bahnhof stehen bleiben sollte. Das gab der Angeklagte vor dem Starnberger Amtsgericht zu und entschuldigte sich auch bei den Polizisten, die er beleidigt hatte.

Trotz des schnellen Rückfalls und der einschlägigen Tat wurde der 27-jährige Angestellte wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr - mit 1,5 Promille im Blut - und wegen Beleidigung nur zu einer Geldstrafe verurteilt. Diese fiel jedoch mit hundert Tagessätzen zu je 55 Euro, also 5500 Euro, empfindlich aus - zumal der Angeklagte somit einen Eintrag ins Führungszeugnis erhält. Zudem verurteilte ihn die Richterin zu einer neunmonatigen Sperrfrist, bis er wieder eine Fahrerlaubnis erlangen kann.

Sie war erstaunt, dass sich ein Wiesn-Besucher nach seiner Rückkehr gegen 19.30 Uhr so unüberlegt verhält, da es doch "ein Klassiker" sei, dass die Polizei Autofahrer dann verstärkt kontrolliere. Der 27-Jährige hörte der Richterin reumütig zu. "Es war die dümmste Aktion meines Lebens und ich werde es jetzt besser machen als bisher", versprach der Verkehrssünder und legte dem Gericht vier Abstinenztests vor. Seit dem Vorfall trinke er keinen Alkohol mehr und habe aus der Sache gelernt.

Das betonte auch dessen Verteidiger und versicherte, dass sein Mandant glaubhaft an sich arbeite, um den Führerschein wieder zu erwerben. In der damaligen Situation sei der Angeklagte auf dem Bahnhofsparkplatz in Rage geraten, habe nicht daran gedacht, zu viel getrunken zu haben, und sich "bedauerlicher Weise dazu hinreißen zu lassen", mit seinem Auto davonzufahren.

Darüber ärgert sich der Gilchinger vor allem deshalb, weil er sich an dem Wiesn-Abend nur wegen "Kleinigkeiten mit seinem Freund gezofft" habe. Auch für die Staatsanwältin handelte es sich nur um eine "sehr dumme Spontantat". Die Anklägerin beantragte eine geringere Geldstrafe von nur 90 Tagessätzen - dafür aber eine einjährige Sperrfrist für die Fahrerlaubnis.

Der Mann nahm das Urteil an, denn bei Trunkenheitsfahrten innerhalb so kurzer Zeit werden laut Gericht sonst oft viermonatige Freiheitsstrafen auf Bewährung verhängt.

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