Amtsgericht Starnberg:Griff in die Kasse

Supermarkt-Angestellte ergaunert 157.000 Euro

Von Christian Deussing, Gauting

Eine Kassiererin hat in einem Supermarkt in der Gemeinde Gauting innerhalb von vier Jahren knapp 157 000 Euro ergaunert. Vom Schöffengericht in Starnberg wurde die 42-jährige Frau am Mittwoch wegen Unterschlagung in 445 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten auf Bewährung verurteilt. Sie muss außerdem 240 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und die gesamte Schadenssumme begleichen.

In der Verhandlung erklärte die Angeklagte, sie habe sich zunächst auf der Kasse vertippt und versehentlich einen eingezahlten Betrag storniert. Das sei nicht bemerkt worden, was die Frau dazu verleitete, immer wieder heimlich stornierte Beträge zu entnehmen; dazu benutzte sie einen eigenen Kassenschlüssel. Mit dieser Masche und womöglich noch mit anderen Tricks soll die Gautingerin laut Anklage den hohen Betrag ergaunert haben.

Als sie im Juni 2017 ertappt wurde, hatte die zweifache Mutter die Taten dem Supermarkt-Inhaber gegenüber zugegeben. In den Wochen zuvor hatte die Filialleiterin bei einer Abrechnung einen Fehlbetrag von einigen hundert Euro festgestellt und daraufhin angefangen zu recherchieren. "Eigentlich habe ich jeden Abend damit gerechnet, dass die Sache auffliegen könnte", sagte die geständige Angeklagte im Prozess. Die Ermittlungen hatten ergeben, dass nach der ersten Unterschlagung noch sechs Wochen vergingen, bis die Frau erneut in die Kasse griff. Danach wurden die Abstände der Taten deutlich kürzer; an umsatzstarken Tagen fehlten bis zu 800 Euro.

In der Verhandlung stellte sich auf Nachfrage von Richterin Christine Conrad heraus, dass die Angeklagte die Straftaten nicht aus Geldnot begangen hatte. "Ich bin mit meinen Kindern in den Urlaub gefahren, und wir sind ins Kino, Theater und zum Essen gegangen", erzählte die einstige Verkäuferin. Die Kinder hätten nichts von den Unterschlagungen gewusst und auch nicht gefragt, warum dies alles finanziell möglich gewesen sei, betonte die Angeklagte, die sich seit ihrem Rauswurf aus dem Supermarkt nach eigenen Angaben um keine neue Arbeit beworben hat.

Die angestellte Kassiererin habe damals das Vertrauen des Arbeitgebers missbraucht, betonte die Staatsanwältin. Sie hielt ihr aber zugute, dass sie gleich ein umfassendes Geständnis abgeliefert habe und bisher nicht mehr straffällig geworden sei. Der Verteidiger verwies auch darauf, dass seine Mandantin - ohne etwas schön zu reden - keine Ausflüchte gesucht habe. In ihrem Schlusswort versicherte die Angeklagte, dass sie das entwendete Geld an den Supermarkt-Chef zurückzahlen wolle.

Die Richterin sagte in ihrer Urteilsbegründung, dass die Kassiererin in den vier Jahren stets damit habe rechnen müssen, dass die Unterschlagungen eines Tages entdeckt würden. Das müsste die Mitarbeitern wie ein "Damoklesschwert" empfunden haben, vermutete Conrad. Es müsse aber für die Angeklagte offenbar sehr verlockend gewesen sein, die Sache "extensiv weiterzubetreiben", nachdem ihre ersten Taten unbemerkt geblieben seien. Das Starnberger Schöffengericht rechnete es der Frau positiv an, dass sie die Vorwürfe schon lange Zeit vor dem Prozess eingeräumt und nicht die Schuld bei Kollegen gesucht habe.

Nach kurzer Beratung mit ihren Schöffen verkündete die Richterin das Urteil, das den Anträgen der Staatsanwältin und des Verteidigers weitgehend entspricht. Die Ex-Verkäuferin nahm das Urteil an und war erleichtert, dass sie nicht ins Gefängnis muss.

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