Amtsgericht Starnberg:Gewalttäter muss in Haft

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52-Jähriger hatte seine Ex-Freundin schwer misshandelt

Von Christian Deussing, Starnberg

Immer wieder war es zum aggressiven Streit zwischen den Partnern gekommen, offenbar lebte das Paar in einer emotionalen Achterbahn-Beziehung. Im August 2018 soll der Mann auf dem Balkon seiner Wohnung im Landkreis versucht haben, mit einem Holzgartenstuhl auf den Kopf der Partnerin zu schlagen, wirft ihm die Anklage vor. Den Stuhl konnte sie gerade noch mit dem Ellenbogen schmerzhaft abwehren. Der 52-jährige Angeklagte wird am Mittwoch vor dem Starnberger Amtsgericht aber auch beschuldigt, seine damalige Gefährtin in einer anderen Wohnung zu Boden geworfen, sie mit Knien niedergedrückt und mehrfach mit flacher Hand ins Gesicht geschlagen zu haben. Das Opfer erlitt dabei Prellungen, Blutergüsse und eine Einblutung am Auge. Das Gericht verurteilt deshalb den bereits 18-fach vorbestraften Makler wegen vorsätzlicher und gefährlicher Körperverletzungen zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten.

In dieses Urteil sind auch vorherige Bewährungsstrafen wegen Verkehrsdelikten miteinbezogen. Zudem hatte der Mann einen Polizisten gegen dessen Willen gefilmt, als der sein Auto kontrollierte. Der Angeklagte sei zwar kein notorischer Gewalttäter, aber ein uneinsichtiger Straftäter, befindet Richterin Christine Conrad. Der Angriff mit dem Holzklappstuhl sei eine "bedrohliche und lebensgefährliche Situation" gewesen. Die Attacken hätten sich durch Atteste und die glaubhaften Aussagen des Opfers erwiesen, das seinen Ex-Partner in der Verhandlung noch in Schutz genommen habe, erklärt die Richterin.

Die einstige Gefährtin hat ihm wohl verziehen und versucht, die Übergriffe auf die harte Kindheit des Angeklagten zurückzuführen. Er habe außerdem ein Suchtproblem mit Kokain, sagt die Frau. Die dreijährige Beziehung sei zwar auch schön, aber leider auch eine "Mischung aus Eifersucht und Demütigung" gewesen, erzählt sie. Die 49-Jährige räumt ein, selbst Fehler gemacht zu haben. Am letzten Tag ihrer Partnerschaft hatte sie einen verfänglichen Chat auf dem Handy ihres Gefährten entdeckt und fühlte sich von ihm betrogen. Deswegen habe sie ihm eine Ohrfeige verpasst, aber dann trotz seiner Aufforderung nicht die Wohnung verlassen wollen.

Der Angeklagte schildert die jeweiligen Tatsituationen anders und will dabei den Eindruck vermitteln, selbst das Opfer gewesen zu sein und sich nur gewehrt zu haben. Er habe seine frühere Partnerin nur auf dem Balkon hinter dem breiten Tisch ergreifen und aus der Wohnung werfen wollen, nachdem sie ihm mit dem Handy auf den Kopf geschlagen habe. Und im ersten Fall habe sie ihm im Streit das Gesicht zerkratzt, behauptet der Makler. Dabei zeigt er ein Foto - das allerdings laut Conrad nichts mit einer direkten Reaktion zu tun habe, bei der er die Frau auf den Boden drückte.

Die Richterin warf dem 52-Jährigen vor, die Taten zu bagatellisieren. Im Urteil folgte sie dem Strafantrag der Staatsanwältin, die dem Angeklagten vorhielt, brutal vorgegangen zu sein. Der Verteidiger relativierte dagegen die Vorwürfe und hielt eine 13-monatige Haftstrafe auf Bewährung für ausreichend.

© SZ vom 23.01.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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