Süddeutsche Zeitung

Amtsgericht Starnberg:Gefälschter Führerschein

29-Jähriger zeigt sich reumütig in Gerichtsverhandlung

Von Christian Deussing, Starnberg

Der belgische Führerschein, den der Mann im Starnberger Landratsamt vor einem Jahr vorgelegt hatte, war laut Anklage eine "totale Fälschung": Der gebürtige Osteuropäer hatte nach eigenen Angaben eine deutsche Fahrerlaubnis für seine neue Arbeitstelle benötigt. Den vorgezeigten Führerschein habe er von jemanden für 2500 Euro gekauft, ohne gewusst zu haben, dass der Schein gefälscht gewesen sei, behauptete der 29-jährige Angeklagte jetzt im Prozess vor dem Starnberger Amtsgericht.

Der Kraillinger, der wegen Urkundenfälschung und dreifachen Betrugs bereits einschlägig vorbestraft ist, zeigte sich in Verhandlung reumütig und entschuldigte sich mehrfach für sein Verhalten. Er wurde zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu 20 Euro verurteilt. Er nahm das Urteil sofort an, denn laut Gericht wäre auch eine Freiheitsstrafe auf Bewährung möglich gewesen. Das war ihm offenkundig bewusst.

"Ich habe einen Fehler begangen", räumte der Familienvater ein und schaute dabei auch seine Ehefrau im Gerichtssaal an. Er gab an, dass ihm im Vorjahr seine Reinigungsfirma gekündigt und er seinen Job verloren habe. Die Person, die ihm später den angeblichen Führerschein verkauft hatte, habe ihn unter falschem Namen angeboten und sei nach dem Geschäft verschwunden, sagte der Angeklagte. Mehr will er in der Sache nicht gewusst haben.

Die Staatsanwältin blieb angesichts der Vorstrafen des Mannes skeptisch und betonte, dass er mit "krimineller Energie gehandelt" habe, um keine Fahrstunden absolvieren zu müssen. Als positiv bewertete sie allerdings, dass sich der Angeklagte in der Verhandlung geständig gezeigt und später den Führerschein ganz legal erworben habe. Daher sei "letztmalig eine Geldstrafe noch vertretbar", erklärte die Staatsanwältin. Diesen Ausführungen folgte auch das Gericht und bescheinigte dem 29-Jährigen zudem, sich zur Tatzeit in einer schwierigen beruflichen Situation befunden zu haben.

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Quelle:
SZ vom 27.11.2020
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