Süddeutsche Zeitung

Amtsgericht Starnberg:Betrunkener Radler rammt Motorrad

Lesezeit: 1 min

52-Jähriger zu Geldstrafe wegen Körperverletzung verurteilt

Von Christian Deussing, Starnberg

Ein betrunkener Radler hatte auf abschüssiger Strecke in einer Tempo- 30-Zone in Starnberg einen Motorradfahrer gerammt und verletzt. Bei dem Unfall in der Prinz-Karl-Straße im September vorigen Jahres zog sich der Fahrradfahrer selbst eine blutende Platzwunde am Kopf zu. Nun musste sich der 52-Jährige wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs und Körperverletzung vor dem Amtsgericht verantworten. Der Starnberger, der wegen Trunkenheit im Verkehr schon mehrfach vorbestraft ist, gab seine Schuld zu. Er wurde zu einer Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu 20 Euro verurteilt. Außerdem muss er dem gleichaltrigen Motorradfahrer 300 Euro Schmerzensgeld und 750 Euro für die Reparatur seines beschädigten Bikes bezahlen, was als Vergleich ausgehandelt worden ist.

Laut Anklage war der Radler mit 1,7 Promille im Blut mit dem Motorrad kollidiert, als dessen Fahrer gebremst hatte. Der Angeklagte flog über den Lenker, der überraschte Motorradfahrer stürzte durch den Aufprall um. Die Staatsanwältin wollte im Prozess vom angeklagten Starnberger wissen, warum er betrunken noch Fahrrad gefahren sei? "Ich wollte zur Tankstelle nach Starnberg runter fahren, weil die beiden Zigarettenautomaten in Söcking kaputt waren", sagte der arbeitslose Industriemechaniker. Der 52-Jährige besitzt keine Fahrerlaubnis mehr. Er versprach dem Gericht, jetzt nicht mehr zu trinken, und versicherte: "Ich bin seit sechs Monaten trocken, lass' mir seit dem Frühjahr helfen und will wieder arbeiten, wenn ich einen Job finde."

Vernommen wurde auch der Motorradfahrer, der nach dem Unfall wegen eines Halswirbeltraumas und Rückenschmerzen eine Woche krankgeschrieben werden musste. "Ich erlitt auch einen Schock und meine Motorradsaison war leider vorbei", sagte der Hausmeister - dies aber im ruhigen Ton und ohne Zorn auf den Unfallverursacher, der beschämt allein auf der Anklagebank saß.

Das einsichtige Verhalten rechnete auch die Staatsanwältin dem Angeklagten positiv an. Sie warnte ihn aber, nicht mehr rückfällig zu werden. Denn es sei "pures Glück gewesen, dass damals nicht mehr passiert ist", wie die Anklägerin betonte. Das Starnberger Gericht hielt dem Mann zugute, nichts beschönigt zu haben, außerdem sei er bei der Kollision auch selbst verletzt worden.

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Quelle:
SZ vom 25.11.2020
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