Amtsgericht Starnberg:Buchhalterin ergaunert 121000 Euro von ihrem Arbeitgeber

30-Jährige wird wegen Betrugs, Untreue und Urkundenfälschung zu 18 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.

Von Christian Deussing, Starnberg

Sie war raffiniert vorgegangen, um über 15 Monate hinweg immer höhere Beträge vom Konto einer Starnberger Firma auf ihre eigenen Konten in München und Österreich zu überweisen. Der Anklage zufolge waren es am Ende insgesamt mehr als 121 000 Euro, die die Finanzbuchhalterin in der Zeit zwischen Dezember 2019 und März 2021 für sich abgezweigt hatte. Das Geld soll sie für ihre Lebensführung und die Tilgung von zwei Krediten verwendet haben. Die studierte Betriebswirtin, die mittlerweile in London wohnt und arbeitet, musste sich am Donnerstag vor dem Starnberger Amtsgericht wegen gewerbsmäßigen Betrugs, Urkundenfälschung und Untreue in 18 Fällen verantworten. Die zuvor unbescholtene Frau wurde zu einer Freiheitstrafe von 18 Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Österreicherin nahm das Urteil an.

Über eine knappe Erklärung ihres Verteidigers gestand die 30-jährige Angeklagte ihre Taten. Sie habe finanzielle Probleme gehabt und habe Arztrechnungen in Höhe von mehr als 5000 Euro bezahlen müssen. Seine Mandantin habe damals bemerkt, dass die Umbuchungen trotz des "Vier-Augen-Prinzips" in der Firma funktioniert hätten, wie der Anwalt ausführte. Eine Kollegin habe wohl auch "nicht draufgeschaut". Der Verteidiger betonte außerdem, dass man der Angeklagten seinerzeit in dem Unternehmen, in dem sie beschäftigt war, noch nicht auf die Schliche gekommen war, ihr aber die Gefahr bewusst gewesen sei und sie selbst zur Aufklärung beigetragen habe. "Irgendwann war ihr alles über den Kopf gewachsen", sagte der Verteidiger in dem Prozess.

Den Ermittlungen zufolge täuschte die Buchhalterin ihre Kollegin mit gefälschten Unterlagen und frisierten E-Mails, um keinen Argwohn zu erwecken. Zunächst begann sie mit kleineren Beträgen bis zu 1000 Euro, unter anderem mit dem Betreff "Reisekosten". Laut Anklage veränderte sie auch Rechnungen, zum Beispiel einer Inkasso-Firma, an die angeblich 990 Euro zu zahlen wären. In den folgenden Monaten wurde die Angeklagte mutiger und gieriger und täuschte ihren Arbeitgeber mit vermeintlichen Rückerstattungen, einem "Sponsoring" und der Angabe von "Sammelzahlungen, 2. Position", um sich über Online-Banking in einem Fall 32 360 Schweizer Franken auf ihr Münchner Konto zu überweisen. Es wurde auch ermittelt, dass die Betrügerin allein an einem Tag dreimal jeweils 2000 Euro auf ihre Konten umleitete.

Die Staatsanwältin forderte eine Bewährungsstrafe von 23 Monaten. Sie hielt aber der angeklagten Frau zugute, dass sie ein vollumfängliches Geständnis abgeliefert, eigenständig zur Aufklärung beigetragen und das Gespräch mit der Firmenleitung gesucht habe. Allerdings sei unklar geblieben, ob die Aufdeckung der Betrugsfälle über diesen langen Zeitraum nicht schon kurz bevor gestanden habe, sagte die Staatsanwältin. Sie verlangte zudem, dass die 121 000 Euro an den Geschädigten zurückzuzahlen seien.

Auch die Amtsrichterin rechnete es der Angeklagten positiv an, dass sie die Taten selbst offengelegt und aus einer Notlage heraus gehandelt habe. Andererseits habe sie über 15 Monate hinweg mit einem ausgeklügelten System ihre Kollegin in die Irre geführt, sich mit immer höheren Geldsummen bedient und somit einen erheblichen Schaden angerichtet, befand das Gericht. Wegen ihrer derzeit schwierigen Verhältnisse muss die Verurteilte zunächst nur 300 Euro monatlich an die betrogene Firma in Starnberg zurückzahlen. Die Richterin fordert die einsichtige Angeklagte auf, "den Schaden nach Kräften wieder gut zu machen".

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