Die Versuchung, sich auf Kosten der Starnberger Firma großzügig selbst zu bedienen, war offenkundig zu groß. Die Angestellte aus der Abteilung „Empfang und Büroorganisation“ hatte die Befugnis, jeweils im Wert von bis zu 500 Euro für das Unternehmen über eine für sie verfügbare Kreditkarte Waren zu bestellen, Hotels und Geschäftsreisen zu buchen. Bei höheren Beträgen musste sie die Bestellung nur bei ihrem Teamleiter abzeichnen lassen. Das nutzte sie aus: Über einen Zeitraum von 15 Monaten veruntreute sie 22 000 Euro. Im Frühjahr 2022 fielen die betrügerischen Aktionen der Mitarbeiterin auf, woraufhin ihr fristlos gekündigt wurde. Nun musste sich die gelernte Hotelfachfrau wegen der Vorwürfe am Montag vor dem Schöffengericht Starnberg verantworten.
Der Anklage zufolge hatte die alleinerziehende Frau in 89 Fällen Gelder der Firma veruntreut und hierfür in den meisten Fällen eingereichte Rechnungen gefälscht oder auch die Lieferadresse verändert. Die Angeklagte, die bereits einschlägig vorbestraft ist, legte im Prozess ein Geständnis ab und bereute die Taten. Die heute 40-Jährige wurde zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Sie muss zudem 2500 Euro an die Tabaluga-Kinderstiftung zahlen und sich an drei Terminen bei der Schuldnerberatung über „Legales Einkommen und dessen Verwendung“ belehren lassen. Überdies wies das Gericht eine Bewährungszeit von fünf Jahren an.
„Das ist mit Sicherheit der letzte Warnschuss“, warnte Richter Florian Schöfberger die Angeklagte, die jetzt in einer anderen Branche arbeitet und aus Starnberg weggezogen ist. Er hielt es zwar für sehr bedenklich, dass sie sich trotz ihrer Vorstrafen wegen Vermögensdelikten von weiteren Straften nicht habe abhalten lassen. Allerdings habe es ihr die Firma nicht schwer gemacht, dies zu tun, sagte der Richter.
Darauf verwies auch der Verteidiger, was auch indirekt der damalige Buchhalter in seiner Aussage bestätigt habe. Aus den Vorfällen habe die Firma gelernt und unter anderem das Vier-Augen-Prinzip eingeführt, um die interne Kontrolle zu verbessern. Der Anwalt führte auch an, dass seine Mandantin den Schaden wiedergutgemacht habe, indem sie fast 9200 Euro in Raten und den restlichen Schadensbetrag über eine Umschuldung beglichen habe. Diese Leistungen erkannte auch die Staatsanwältin an.
Ein bestellter Monitor ließ sich nicht auffinden – der Schwindel flog auf
Die Betrügereien waren aufgeflogen, als sich nirgends im Bürogebäude ein bestellter Monitor auffinden ließ. Daraufhin schauten sich der Buchhalter und eine Steuerberaterin die Rechnungen und den Zahlungsverkehr der Mitarbeiterin genauer an und schalteten die Polizei ein. Es stellte sich etwa heraus, dass die Angestellte angeblich Polster für eine Segelyacht bestellt hatte. Es kam auch heraus, dass die Firma, bei der die Bestellung aufgegeben wurde, gar keine Polster vertreibt.
In einem anderen Fall hatte die Frau vermeintlich für einen Geschäftstermin zweier Mitarbeiter Flugtickets im Wert von 547 Euro von München nach Berlin und zurück gebucht – stattdessen allerdings flog sie für diesen Preis mit ihrem Lebensgefährten nach Stockholm und wieder zurück. Weder ihr Partner noch Kollegen wussten etwas von den fingierten Rechnungen, die unter anderem auch für ein Fitness-Laufband anfielen.
In ihrem Schlusswort versicherte die Angeklagte dem Gericht mit brüchiger Stimme, „nun auf dem richtigen Weg zu sein“.

