Amtsgericht Starnberg:Krankenkasse abgezockt, Gewerbe verheimlicht

Lkw-Fahrer kassiert mehr als 15 000 Euro Krankengeld und betreibt nebenher ein Bistro.

Von Christian Deussing, Starnberg

Uneinsichtig und rechthaberisch hat sich ein 47-jähriger Mann verhalten, der sich vor dem Amtsgericht Starnberg wegen Betrugs verantworten musste. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, 15 Monate lang ungerechtfertigt mehr als 15 000 Euro an Krankengeld bezogen und somit die AOK Bayern geschädigt zu haben. Der Lastwagenfahrer aus Seefeld, der wegen Operationen an der Schulter seit Ende 2019 arbeitsunfähig geschrieben worden war, hatte wenig später an seinem damaligen Wohnort Berlin ein Bistro mit drei Mitarbeitern eröffnet und nach eigenen Angaben auch im Betrieb mitgeholfen.

Der Mann hatte das Gewerbe zwar angemeldet, dies aber seiner Krankenkasse verschwiegen, die nach einem Hinweis Strafanzeige gegen ihn erstattet hatte. Der Angeklagte, der sich selbstbewusst ohne Anwalt verteidigte, wurde nun wegen Betrugs zu einer Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu 40 Euro - also 6400 Euro - verurteilt. Das Gericht blieb nur gerinfügig unter dem beantragten Strafmaß der Staatsanwältin.

"Was sollte ich machen, ich musste doch leben und auch meine Miete für das Bistro zahlen", lamentierte der hochverschuldete Kraftfahrer. Und: Woher habe er denn wissen können, das Gewerbe bei der Krankenkasse anmelden zu müssen? Hierzu befragte Richterin Stephanie Henninger als Zeugen einen AOK-Sachbearbeiter, der seinerzeit dem Krankengeldantrag des Angeklagten stattgegeben und auch zehnmal mit ihm telefoniert hatte. Dabei sei es stets um OP- und orthopädische Termine gegangen. Von einem Gewerbe sei nie die Rede gewesen, berichtete der Zeuge. Zudem habe der Mann eine fünfseitige Erklärung zum Krankengeld unterschrieben, bei der unter anderem ein Gewerbe und sonstige Einkünfte angegeben werden müssten. Dies sei aber nicht erfolgt, betonte der Krankenkassen-Angestellte im Prozess.

Für die Richterin war nun endgültig klar, dass der angeklagte Mann auf Kosten von Kasse und Allgemeinheit betrügerisch gehandelt habe. "Denn statt krank zu Hause zu sitzen, sind Sie mit drei Angestellten Unternehmer geworden und haben als Geschäftsführer im Bistro mitgearbeitet", erklärte die Richterin, die sich vom selbstgefälligen Verhalten des Angeklagten zunehmend genervt zeigte.

Der 47-Jährige tat aber weiterhin unschuldig und führte an, dass niemand alle gesetzlichen Bestimmungen genau kenne. Der Mann erwägt, nach dem Schuldspruch in Berufung zu gehen.

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