Amtsgericht Starnberg:Betrug im Internet

Pärchen verkauft Waren, liefert sie aber nicht aus

Von Christian Deussing, Starnberg

Die Geldnot hatte ihn offenbar dazu getrieben, über ein Kleinanzeigenportal im Internet Waren zu verkaufen, ohne sie zu liefern. Der Anklage zufolge handelte es sich um den Gutschein eines Onlineshops für 250 Euro mit 20 Euro Rabatt, zwei Handys und weitere Artikel, die der frühere Gilchinger anbot. An den Geschäften im vorigen Jahr war den Ermittlungen zufolge auch die damalige Freundin des 22-jährigen Angeklagten beteiligt, die sich nun ebenso wegen des teilweise gemeinschaftlich begangenen Betrugs vor dem Jugendgericht in Starnberg verantworten musste.

Der angeklagte Elektrofachmann gestand im Prozess die Taten und entschuldigte sich bei einem der Opfer dafür. "Ich war damals noch in der Ausbildung, bekam lauter unerwartete Rechnungen und hatte Schulden", rechtfertigte sich der junge Mann vor Gericht. Der 22-Jährige wurde zu Freizeitarresten an zwei Wochenenden verurteilt - auch deswegen, weil er bereits durch Hinterziehung der Kfz-Steuer, gemeinschaftliche Sachbeschädigung und mehrmals unerlaubten Fahrens vorbestraft ist.

Seine 21-jährige Ex-Partnerin aus Starnberg muss 1200 Euro an den Sozialverein "Brücke" zahlen. Zudem wurde sie verurteilt, den von ihr angerichteten Schaden von 482 Euro zu ersetzen; ihr Komplize hat 746 Euro zu erstatten. Die Büroassistentin hatte laut Anklage auch eine Handtasche verkauft, soll sie dann aber wegen eines angeblichen Flecks nicht an die Käuferin verschickt haben. Ein Geldproblem habe sie nicht gehabt, ihm aber helfen wollen, sagte die Angeklagte dem Jugendrichter - der es bedauerte, dass sie sich in der Verhandlung nicht für ihre Betrügereien entschuldigt habe.

Die Sache flog auf, als ein Baierbrunner sein bereits bezahltes Handy im Wert von 256 Euro nicht ausgeliefert bekam, das er in dem Anzeigenportal entdeckt hatte. Als er auch nach einer erneut gesetzten Frist keine Antwort vom Anbieter erhielt, erstattete der Angestellte Strafanzeige. Eine Kriminalbeamtin konnte daraufhin über eine Kontonummer das Pärchen ermitteln, das ihrer Aussage nach trotz zweifacher Vorladungen grundlos nicht zur Vernehmung erschienen sei, wie sie auch im Prozess betonte.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: