Amtsgericht StarnbergOhne Arbeitsvertrag in der Küche beschäftigt

Lesezeit: 2 Min.

Junger Mann wehrt sich gegen Betrugsvorwurf. Strafverfahren wird eingestellt.

Von Christian Deussing , Starnberg

SZ bei Google bevorzugen

Er hatte fast zwei Monate in einem Starnberger Lokal als Spüler gearbeitet, aber weiterhin Sozialleistungen als Asylbewerber erhalten. Denn die Ausländerbehörde wusste nichts von der Tätigkeit in einem Gasthof im Herbst 2020 . Als es dann aufflog, sollte der Mann nicht nur seinen Verdienst von 2233 Euro zurückzuzahlen, er kassierte von der Staatsanwaltschaft auch einen Strafbefehl über 700 Euro wegen Betrugs. Dagegen legte der Flüchtling Einspruch ein, denn er war sich keiner Schuld bewusst. Am dritten Prozesstag wurde das Verfahren gegen die Auflage von 40 gemeinnützigen Arbeitsstunden eingestellt. Auch die Staatsanwaltschaft hatte dem zugestimmt.

Diese Entscheidung sei angemessen, weil der Angeklagte sich ansonsten bei anderen Arbeiten immer um eine Beschäftigungserlaubnis bemüht habe, wie Richter Franz von Hunoltstein in der Verhandlung am Donnerstag betonte. Das bestätigte die Sozialbetreuerin des Angeklagten, die ihn als sehr zuverlässig bezeichnete. Doch diesmal lief etwas schief. Der 29-Jährige hatte nach eigenen Angaben damals geglaubt, dass die Chefin seine Tätigkeit in der Küche dem Landratsamt melden würde. Das hätte er nach rechtlichen Vorgaben aber selbst tun müssen.

Trotzdem wollte das Gericht nun von der Gastronomin erfahren, wie die Sache abgelaufen ist. Das wisse sie nicht mehr genau, sagte die Zeugin. Sie sei seinerzeit nicht mehr im Tagesgeschäft gewesen, könne aber mitteilen, dass der Mann einen Personalbogen ausgefüllt und eine Steuernummer erhalten habe sowie bei der Krankenkasse angemeldet worden sei. Sie sei zudem davon ausgegangen, dass er über eine generelle Arbeitserlaubnis verfügte.

Allerdings hatte der Spüler, der nach Stunden bezahlt wurde, keinen Arbeitsvertrag erhalten. Das empört den Angeklagten auch weiterhin, und er sagte seiner ehemaligen Chefin ins Gesicht: "Jedes Mal wenn ich sie gesehen habe, fragte ich Sie nach dem Vertrag." Doch die Zeugin reagierte ausweichend und teilte auf Nachfrage des Gerichts mit, dass man dem Angeklagten nach sieben Wochen per Einschreiben gekündigt habe. "Er ist öfter nicht gekommen, und das machte keinen Sinn", sagte die Wirtin.

Ob dies auch mit dem fehlenden Arbeitsvertrag zu tun hatte, nach dem der Verteidiger mehrfach fragte, blieb unklar. Eine Kellnerin konnte sich am besten mit dem Angeklagten verständigen. Sie hatte sich dafür eingesetzt, dass er im Dienstplan nicht mehr abends eingeteilt werde, denn er sei manchmal zwei Stunden mit der S-Bahn und dem Bus unterwegs gewesen, um nach Feierabend wieder seine Unterkunft in Andechs zu erreichen, berichtete die frühere Kollegin.

© SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

SZ Stellenmarkt
:Entdecken Sie attraktive Jobs

In anspruchsvollen Berufsfeldern im Stellenmarkt der SZ.

  • Medizin, Gesundheit & Soziales
  • Tech. Entwicklung & Konstruktion
  • Consulting & Beratung
  • Marketing, PR & Werbung
  • Fahrzeugbau & Zulieferer
  • IT/TK Softwareentwicklung
  • Tech. Management & Projektplanung
  • Vertrieb, Verkauf & Handel
  • Forschung & Entwicklung
Jetzt entdecken

Exklusive Gutscheine für SZ-Abonnenten: