Am helllichten Tag soll ein Mann am Starnberger Bahnhofplatz offenbar aus Eifersucht im Januar 2024 auf einen Bekannten losgegangen sein und ihn mehrmals mit einem Teleskop-Schlagstock auf den Kopf geschlagen haben. Die Tatwaffe habe der Angreifer laut Anklage ohne Vorwarnung aus seinem Jackenärmel gezogen und mit dem Schlagstock dem Opfer eine vier Zentimeter lange Kopfplatzwunde zugefügt, die im Krankenhaus genäht werden musste. Nun musste sich der mutmaßliche Täter wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht Starnberg verantworten.
Im Prozess wies der angeklagte Arbeiter die Vorwürfe allerdings zurück. Der andere Mann habe ihn in der Nacht zuvor dreimal angerufen, um mit ihm am nächsten Tag in Starnberg etwas bereden zu wollen. Derjenige habe ihn dort aber dann unvermittelt ins Gesicht geschlagen, „woraufhin ich mit meinem Plastikfeuerzeug in der Hand zurückschlug“, erzählte der 40-jährige Angeklagte. Doch der Staatsanwalt wertete diese Angaben als „Schutzbehauptung“ und auch das Gericht glaubte ihm nicht. Es verurteilte den einschlägig vorbestraften Mann deshalb zu acht Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. Zudem muss der geschiedene Familienvater 2300 Euro an das Trauma-Hilfe-Zentrum München zahlen.
Für Richterin Judith Praller waren die Aussagen einer unbeteiligten Zeugin und die genauen Schilderungen des Opfers glaubhaft. Zudem berief sie sich auf ein rechtsmedizinisches Gutachten, wonach die klaffende Platzwunde eher zu einem Hieb mit einem Schlagstock als mit einem Feuerzeug passe. Der Schlagstock hätte auch zu einer Gefäßverletzung und lebensbedrohlichen Blutungen führen können, erläuterte die Sachverständige.
„Er dachte, ich hätte ein Verhältnis mit seiner Ehefrau“, berichtete das Opfer in der Verhandlung. Das habe aber nicht gestimmt. Und weil der Angeklagte ihn damals auch bedroht habe, wollte er die Sache geklärt haben. Dafür sei an dem Tag ein Termin in Starnberg ausgemacht worden, sagte der 40-Jährige. Doch der Angeklagte habe ihn schon zuvor am Bahnhofplatz gesichtet und sei mit seinem Sohn aus dem Auto gestiegen. Dann habe der Vater plötzlich den Teleskop-Schlagstock aus der Jacke gezogen und ihn damit attackiert, erzählte das Opfer, das der Angeklagte als Nebenbuhler verdächtigt hatte. Nach dem Angriff waren Vater und Sohn mit dem Auto geflüchtet.
Die alarmierten Polizisten fuhren nach dem Vorfall auch zum acht Kilometer entfernten Wohnort des mutmaßlichen Schlägers, den sie mit seinem Sohn dort antrafen. Die Beamten konnten jedoch die Waffe nicht finden - weder im Auto noch in der Wohnung und auch nicht bei der Absuche der Fahrstrecke. Es wird vermutet, dass der Angeklagte den Schlagstock auf dem Heinweg entsorgt hatte.
Der Verteidiger sah den Fall anders und erklärte, dass sich sein Mandant gegen den anderen Mann „nur zur Wehr setzen wollte“. Der Anwalt schlug eine Einstellung des Verfahrens vor. Das Gericht aber folgte dieser Forderung nicht.