Amtsgericht:Kaputt von der Spielsucht

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37-jähriger Mann in Starnberg als Betrüger zu einer Bewährungsstrafe verurteilt

Von Christian Deussing, Starnberg

Spielsucht hat einen Mann in die Schulden getrieben und zum Betrug verleitet. Nun musste sich der 37-Jährige in Starnberg vor Gericht verantworten. Vor einem Jahr hatte er laut Anklage einem jungen Mann einen gefälschten Nachmieter-Vertrag vorgelegt und eine Ablöse von 2500 Euro für Möbel verlangt. Doch das Inventar war erfunden. Nun gestand der einschlägig vorbestrafte Angeklagte die Urkundenfälschung und den Betrug. Außerdem gab er zu, dass er den Bekannten mit dem Tod und der Mafia bedroht habe, sollte der zur Polizei gehen. Der Angeklagte wurde zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung verurteilt, zudem hat er das ergaunerte Geld zurückzuzahlen.

Das Gericht wies den zweifachen Vater auch an, eine ambulante Therapie gegen Spielsucht fortzusetzen und sich danach stationär behandeln zu lassen. Das hatte der 37-Jährige schon im Prozess versprochen. Er gab sich reumütig. Ein Gespräch mit seinem Sohn und ein Herzinfarkt vor einem halben Jahr hätten ihm die Augen geöffnet, erzählte er: "Die Spielsucht und die Lügen haben mich kaputt gemacht." Der Mann berichtete, dass er von morgens bis abends an Automaten in einer Spielothek gesessen und Online-Poker gespielt habe. Er gab an, dass er mehr als zehn Jahre spielsüchtig gewesenen sei. Nun habe er fast 30 000 Euro Schulden.

Der Staatsanwalt sprach von einer "Suchttat" und befand, dass sich der Mann in der Verhandlung reflektiert und reumütig gezeigt habe. Es sei aber gravierend, in offener Bewährung und nach einschlägigen Vorstrafen solche Taten zu begehen. Der Verteidiger erklärte, dass sich sein Mandant wegen der Spielsucht seit September ambulant behandeln lasse; dies sei hilfreich. Dass er von den Glückspielen abhängig sei, habe der Angeklagte erst spät erkannt, weil er ähnlich wie bei einem Alkoholiker gedacht habe, "alles im Griff zu haben". Jetzt sei es wichtig, dass seine Bemühungen, von der Spielsucht wegzukommen, nicht im Sande verlaufen, betonte der Rechtsanwalt.

Das will auch das Gericht erreichen und verzichtete darauf, den 37-Jährigen ins Gefängnis zu schicken. Allerdings hielt ihm Amtsrichterin Karin Beuting in ihrer Urteilsbegründung vor, dass er mit erheblicher krimineller Energie vorgegangen sei und seinem Bekannten mit einer "ganz üblen und komplett erfundenen Geschichte" insgesamt 2500 Euro abgenommen habe. Auf diese Idee komme nicht jeder, der spielsüchtig sei. Zudem warnte die Richterin den Angeklagten davor, sich künftig auch nur die kleinste Straftat zu leisten, denn dann werde die Bewährung sofort widerrufen. Der Mann nickte und nahm das Urteil an.

© SZ vom 26.02.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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