Amtsgericht:Großes Glück bei Alkohol-Unfall

Zwei Männer wegen Trunkenheit im Verkehr zu Geldstrafe verurteilt

Von Christian Deussing, Starnberg

Es war ein gruseliger Unfall in der Septembernacht im vorigen Jahr: Ein betrunkener junger Mann ohne Führerschein überschlug sich mehrfach auf der Staatsstraße zwischen Unterbrunn und Oberpfaffenhofen und fällte mit dem Aufprall einen Telefonmasten. Der damals 18-jährige Weßlinger und sein ebenfalls stark alkoholisierter Beifahrer überlebten den Crash trotzdem nahezu unverletzt, kletterten aus dem Autowrack, montierten die Nummernschilder ab und verschwanden. Jetzt mussten sich der Fahrer und sein 26-jähriger Kumpel, dessen Stiefvater Halter des Autos war, vor dem Jugendgericht Starnberg wegen Unfallflucht und Trunkenheit im Verkehr ohne Fahrerlaubnis sowie wegen Beihilfe und Anstiftung verantworten.

Der jüngere Angeklagte hat nun 1200 Euro an einen Sozialverein zu zahlen und acht Alkohol-Beratungsgespräche zu absolvieren. Er erhielt auch eine zwölfmonatige Führerscheinsperre. Sein Begleiter aus München, der ihm den Autoschlüssel überlassen hatte, wurde zu einer Geldstrafe von 1350 Euro verurteilt. Die angeklagten Männer zeigten sich im Prozess reumütig - und es war ihnen bewusst, nur mit viel Glück diesen Unfall überlebt zu haben.

In der Verhandlung versuchten die jungen Männer zu erklären, wie es zu dieser folgenreichen Trunkenheitsfahrt gekommen war. Er habe auf einer Party in Weßling "sieben Bier und einige Gin Tonics getrunken" - und dann den Autoschlüssel übergeben, weil ein weiterer Gast der Feier nach Gilching gefahren werden wollte, erzählte der 26-jährige Münchner. "Das war dumm und bescheuert." Zudem habe er gewusst, dass der 18-Jährige auch schon viel Alkohol getrunken hatte. Nachdem der andere Besucher abgesetzt worden war, passierte auf der Rückfahrt in Richtung Oberpfaffenhofen der schlimme Unfall.

Es sei ein "unglaublicher und purer Zufall" gewesen, dass hierbei niemand schwer verletzt worden oder gestorben sei, betonte die Staatsanwältin. Sie verwies auch darauf, wie gefährlich die Situation auch für andere Verkehrsteilnehmer gewesen sei. Das stellten auch die Verteidiger nicht in Abrede, plädierten aber wegen der damals starken Alkoholisierung ihrer Mandanten auf verminderte Schuldfähigkeit - zumindest sei kein vorsätzliches Handeln zu erkennen gewesen.

Das beurteilte jedoch Richter Ralf Jehle anders, der von einem "bedingten Vorsatz" der Angeklagten ausging. Und der Ältere habe die Fahruntüchtigkeit des Mitangeklagten billigend in Kauf genommen. Die erheblich eingeschränkten Steuerungsfähigkeiten in der Unfallnacht habe er jedoch im Strafmaß berücksichtigt, erklärte der Richter.

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