Süddeutsche Zeitung

Amtsgericht:Geldstrafe nach Attacke auf Ehefrau

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Flüchtling wegen Nötigung und Körperverletzung verurteilt

Von Christian Deussing, Gilching

Das Ehepaar hatte sich oft mit Mitbewohnern in der Gilchinger Asylunterkunft gestritten und litt unter den engen Verhältnissen. Es kam auch zu Spannungen zwischen den Eheleuten - wie am 15. Mai vorigen Jahres, als der Flüchtling mit seiner Ehefrau Wein getrunken hatte und mit ihr in Streit geriet. Laut Anklage soll er vor der Unterkunft auf seine Partnerin eingeschlagen und sie gepackt haben, damit sie in den Wohncontainer zurückkehrt. Der 32-jährige Angeklagte ist jetzt vom Amtsgericht wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Nötigung zu einer Geldstrafe von 200 Tagessätzen zu zehn Euro, also 2000 Euro, verurteilt worden.

"Ich hatte Angst, sie war im dritten Monat schwanger, und habe versucht, sie vom Gehweg hochzuheben", erzählte der Angeklagte. Dabei habe sich seine Frau wohl den Kopf am Boden gestoßen. Doch dieser Version glaubte Richterin Christine Conrad nicht und verwies auf die riesige Beule an der Stirn, die das Opfer in der damaligen Nacht erlitten habe. Zudem belasteten Zeugen den 32-jährigen Familienvater. Überdies hatten alarmierte Polizisten keine Blutspuren auf dem Boden entdeckt.

Zuvor waren Anwohnerinnen von dem Geschrei der Frau auf der Straße aufgeschreckt worden und hinausgelaufen. "Er hat nicht von ihr abgelassen, erst als noch eine Autofahrerin dazukam, lief er weg", berichtete im Prozess eine Gilchingerin. Danach brachte ein Krankenwagen die verletzte Frau in eine Klinik. Sie selbst wollte in der Verhandlung nicht aussagen. Ihr jüngstes Kind saß auf ihrem Schoß, während der Bruder sich an den Vater auf der Anklagebank schmiegte.

Eine Asylhelferin berichtete, dass sich die Situation entspannt habe und es "weniger Reibungsfläche" gebe, seit sich die Wohnverhältnisse der Familie in der Unterkunft verbessert hätten. Die Reibereien seien ihres Wissens nach seit Jahresbeginn vorbei. Der Verteidiger betonte zudem, dass sich das Ehepaar nach der Eskalation ausgesöhnt habe. Der Anwalt erklärte, dass sein Mandant nun doch den Tatvorwurf einräume und sein Verhalten sehr bedauere. Es sei davon auszugehen, dass der Angeklagte nicht mehr tätlich werde.

Die positive Entwicklung konstatierte auch die Staatsanwältin, allerdings verwies sie auf eine Vorstrafe des Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung. Der 32-Jährige hatte vor zwei Jahren einem Mitbewohner im Streit eine Flasche über den Kopf gezogen. Die Amtsrichterin begründete ihr Urteil auch damit, dass der Angeklagte schließlich doch noch ein Geständnis abgelegt habe. Überdies habe sich die räumliche Situation im Asylbewerberheim für die Familie verbessert, die Lage somit beruhigt und die Ehe stabilisiert. Denn die Streiterein und Probleme hätten mit den schwierigen sozialen Verhältnissen zu tun gehabt und das Paar belastet, befand das Gericht.

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Quelle:
SZ vom 09.10.2020
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