Amtsgericht:Chancenlos

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Frau rammt betrunken Auto und erhebt Einspruch gegen Strafe

Von Christian Deussing, Feldafing

Eine betrunkene Autofahrerin hat nach ihrem Einkauf beim Ausparken vor einem Supermarkt in Feldafing das Mietauto eines Berliner Arztes gerammt und erheblich beschädigt. Die Frau stieg kurz aus, fuhr dann aber nach Hause, ohne sich um den Schaden von 1500 Euro zu kümmern. Für dieses Verhalten - nämlich alkoholisiert am Steuer gesessen und Unfallflucht begangen zu haben - erhielt die Frau einen Strafbefehl von 120 Tagessätzen zu 40 Euro (4800 Euro) und eine zweijährige Führerscheinsperre. Das wollte die 59-jährige Feldafingerin jedoch nicht hinnehmen. Sie legte vor dem Amtsgericht Starnberg Widerspruch ein.

Die Frau betonte im Prozess, dass sie erst nach der Einkaufsfahrt im November 2017 daheim Alkohol getrunken habe. Doch ein Rechtsmediziner entlarvte in seinem Gutachten die Angaben der Feldafingerin als völlig unplausibel; die Blutentnahme hatte einen Wert von fast 2,5 Promille ergeben. Auch Richterin Christine Conrad fand die Schilderungen der Angeklagten "unglaubwürdig", weil deren Aussagen nicht diesen hohen Promillewert erklärten. Doch die Hausfrau schüttelte ihren Kopf und blieb bei ihrer Version, dass sie an dem Nachmittag nüchtern gewesen sei. Sie habe lediglich das Mittagessen mit einer Rotweinsoße angereichert und vor dem Einkaufen mit einem alkoholhaltigen Medikament ihren Rachen ausgespült. Die Angeklagte führte aber vor allem an, erst nach der Rückkehr von der Autofahrt eine halbe Flasche Wodka und auch Weißwein getrunken zu haben. Der Gutachter widerlegte mit seinen Messwerten und deren zeitlicher Wirkung an dem Unfalltag die Darstellung der Autofahrerin.

Diese hatte in der Verhandlung nur zugegeben, beim Ausparken im Dunkeln einen "Bums" gehört zu haben und danach ausgestiegen zu sein. Einen Schaden an dem geparkten Wagen des Berliners will die Frau indes nicht bemerkt haben. Deshalb sei sie dann nach Hause gefahren. Allerdings hatten Zeugen die wuchtige Kollision bemerkt, woraufhin wenig später eine Polizeistreife die Feldafingerin aufsuchte. Bei der damaligen Vernehmung und Blutentnahme habe die Angeklagte trotz des hohen Promillewertes aber "kaum Auffälligkeiten gezeigt", berichtete der Sachverständige im Prozess.

"Sie haben ein massives Alkoholproblem, und Ihre Blutwerte sprechen Bände", sagte die Richterin und forderte die 59-Jährige dazu auf, etwas dagegen zu tun. Das Gericht machte zudem klar, dass der Einspruch gegen den Strafbefehl chancenlos sei. Nach diesem aussichtslosen Verlauf beriet sich die Angeklagte noch kurz mit ihrem Verteidiger - und akzeptierte den Strafbefehl.

© SZ vom 15.01.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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