AmtsgerichtAttacke im Drogenrausch

Lesezeit: 1 Min.

21-Jähriger tritt auf Mann ein - Gericht verhängt Sozialstunden

Von Christian Deussing, Gauting/München

SZ bei Google bevorzugen

Der junge Mann aus Gauting kann sich nur noch schemenhaft an seine brutale Attacke in der Julinacht von 2019 in der U-Bahnstation des Münchner Hauptbahnhofs erinnern. Denn er stand damals unter Drogen- und Medikamenteneinfluss und hatte auch Alkohol getrunken. Jetzt musste sich der 21-Jährige wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Jugendschöffengericht in Starnberg verantworten. Der Anklage zufolge soll er zweimal auf einen Mann eingetreten haben, der zuvor auf den Bahnsteig geschubst worden war. Diesen Tatablauf hatten Überwachungskameras aufgezeichnet. Der Arbeitslose wurde zu 80 Sozialstunden verurteilt und zudem aufgefordert, seine stationäre Drogentherapie nicht abzubrechen und sich danach weiterhin von einem Betreuer helfen zu lassen.

Er könne sich nur noch an wenige Bilder aus der damaligen Nacht erinnern, sagte der Angeklagte im ruhigen Ton vor Gericht. In der Station habe eine junge Frau geweint und erklärt, dass sie nicht bei ihrem Freund übernachte wolle, weil er sie schlagen würde. Umherstehende Männer hätten ihr daraufhin angeboten, bei ihnen übernachten zu können, woraufhin der Freund mit der Prügelei angefangen habe, berichtete der Gautinger. Er selbst sei in die Scherben einer Bierflasche gefallen und später in einer Klinik an einer Handwunde genäht worden. An seine Attacken könne er sich zwar nicht erinnern, sie aber auch nicht ausschließen, sagte er im Prozess. Er räumte ein: "Die Videobilder lügen nicht."

Vernommen wurde auch das Opfer, das nach eigenen Angaben in der Julinacht ebenfalls Drogen genommen und Alkohol getrunken hatte. Der 45-jährige Maschinenbauer konnte sich zwar noch an die Tritte gegen ihn erinnern, als er auf dem Boden gelegen habe. Aber wer das gewesen war, wusste er nicht.

Ein Sachverständiger bestätigte, dass der "Filmriss" des Angeklagten angesichts seines Drogen- und Medikamentenkonsums nachvollziehbar sei; eine verminderte Schuldfähigkeit sei nicht auszuschließen. Ob die Tritte in den Bauch und in die Nähe des Kopfes zielgerichtet gewesen seien, könne er aber nicht beurteilen, so der Rechtsmediziner. Er betonte, dass eine "Restorientierung" beim Angeklagten vorhanden gewesen sei. Auch die Staatsanwaltschaft geht von "drogenbedingten Ausfallerscheinungen" aus, die womöglich die Angriffe auf dem am Boden liegenden Mann mit ausgelöst hätten.

Nun hofft das Gericht, dass der Gautinger seine Suchtproblematik in der Therapie in den Griff bekommt, um ein drogen- und straffreies Leben zu führen.

© SZ vom 13.10.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

SZ Stellenmarkt
:Entdecken Sie attraktive Jobs

In anspruchsvollen Berufsfeldern im Stellenmarkt der SZ.

  • Medizin, Gesundheit & Soziales
  • Tech. Entwicklung & Konstruktion
  • Consulting & Beratung
  • Marketing, PR & Werbung
  • Fahrzeugbau & Zulieferer
  • IT/TK Softwareentwicklung
  • Tech. Management & Projektplanung
  • Vertrieb, Verkauf & Handel
  • Forschung & Entwicklung
Jetzt entdecken

Exklusive Gutscheine für SZ-Abonnenten: