Der Streit um die Abrissverfügung für den "Asinella"-Hof bei Pähl wird zur Hängepartie. Der Petitionsausschuss des Landtags hat am Mittwoch beschlossen, die Entscheidung über eine baurechtliche Sanktionierung der weithin bekannten Eselfarm zurückzustellen. In den kommenden vier Wochen soll den Eigentümern des Familienhofs Gelegenheit gegeben werden, nachträglich Bauanträge für einen Teil der Gebäude auf dem Areal im Außenbereich in die Wege zu leiten.
Welche Stadel, Ställe und Schuppen davon betroffen sind, blieb freilich zunächst unklar. Asinella-Gründerin Anahid Klotz berief sich per Video-Zuschaltung auf einen genehmigten Bauantrag von 1950, mit dem Wohnhaus und die Kleintierstallungen erfasst wurden. Sie räumte allerdings ein, dass sie seitdem ein Gäste-WC und einen historischen Baumstadel aufstellte, ohne dies genehmigen zu lassen. Der CSU-Abgeordnete Berthold Rüth forderte hingegen, dass mittelfristig Bauanträge für "Schafstall, Materiallager und Mehrzweckgebäude" vorliegen sollten. Dem folgte der Ausschuss einstimmig: Die Asinella-Betreiber sollen binnen eines Monats zumindest signalisieren, dass sie eine baurechtliche Planung in Auftrag geben wollen.
"Wir sind zu allem bereit, was uns nicht ins Verderben führt", sagte Klotz zu diesem Beschluss. Sie gab aber zu bedenken, sie fürchte im Fall einer Ablehnung der Bauanträge den Betrieb aufgeben zu müssen. Letztlich würden ihr alle Tiere - derzeit elf Esel, fünf Kühe, eine Schafherde und zwei Bienenschwärme - entzogen.
Was mit "Mehrzweckgebäude" umschrieben wird, sei ihr nicht klar, sagt Klotz auf SZ-Anfrage. Mit dem Lager sei offenbar der Stadel gemeint, beim Schafstall handle es sich um einen Ersatzbau. Sie will sich nun eingehend mit ihren Anwälten beraten, um keine Fehler im baurechtlichen Verfahren zu begehen.
In der live im Internet gestreamten Ausschusssitzung trug die Gautinger Grünen-Abgeordnete Anne Franke die Sache aus Sicht der Petenten vor. Klotz setzt ihre Tiere vor allem zur Therapie, in pädagogischen Projekten und zur Freizeitgestaltung ein. Laut Amt für Landwirtschaft (AELF) sei der 2005 als Gewerbe angemeldete Betrieb als baurechtlich privilegierte Landwirtschaft zu werten, da auch Heu, Imkerei und Schäferei zum Einkommen beitragen. 7263 Unterstützer setzten sich in einer Online-Petition für Asinella ein. Auch Peter Maffays Tabaluga-Stiftung in Dietlhofen wies auf die Bedeutung der eselgestützten Therapie für Kinder in Not hin.
Das AELF-Gutachten sei für die baurechtliche Beurteilung zwar "beachtlich aber nicht bindend", erläuterte Rüth. Die lokalen Baubehörden müssten auch die Gefahr eines Präzedenzfalles sehen. Gegebenenfalls will der Ausschuss nun in seiner nächsten Sitzung im Februar erneut über die Eselfarm beraten.