Eselsfarm am Ammersee:Behördenstreit um Asinella

Eselsfarm am Ammersee: Die reinste Eselei: Zwei Ämter liegen wegen der Eselsfarm von Anahid Klotz im Clinch.

Die reinste Eselei: Zwei Ämter liegen wegen der Eselsfarm von Anahid Klotz im Clinch.

(Foto: Arlet Ulfers)

Das vom Aus bedrohte Anwesen bei Pähl hat viele Befürworter gefunden, unter anderem auch das Weilheimer Amt für Landwirtschaft. Doch das Landratsamt weigert sich, die Fachexpertise anzuerkennen. Zunächst soll nun der Petitionsausschuss des Landtags entscheiden.

Von Armin Greune

Eindeutiger kann die fachliche Stellungnahme nicht ausfallen: Bei der vom Aus bedrohten "Asinella"-Eselfarm "handelt es sich um Landwirtschaft im Sinne von § 201 Baugesetzbuch", befindet das Amt für Landwirtschaft und Ernährung und Forsten (AELF) Weilheim klipp und klar. Dennoch müssen Anahid Klotz, ihre elf Esel, drei Kühe sowie je 20 Schafe und Bienenvölker weiter um ihre Existenz fürchten. Um das Baurecht für den seit 75 Jahren bewirtschafteten Hof in Familienbesitz zwischen Pähl und Fischen ist ein interner Behördenstreit entbrannt: Das Landratsamt Weilheim-Schongau hält die Beurteilung der Agrarfachbehörde für "nicht plausibel", sagt Rainer Schömig, Abteilungsleiter für Bauen und Umwelt - und will der Expertise nicht folgen.

Er habe die Angelegenheit mit der Kritik des Landratsamts daher an die übergeordnete Bezirksregierung und das Bauministeriums weitergeleitet. Zunächst aber soll "aus Respekt vor der politischen Entscheidung" der Landtags-Petitionsausschuss über die Zukunft der Farm beraten, sagt Schömig. Die Online-Eingabe für die baurechtliche Privilegierung von Asinella hat 7263 Unterstützer gefunden. Der seit 2005 aus Steuergründen als Gewerbe angemeldete Betrieb setzt Esel bei pädagogischen Projekten oder in der Freizeitgestaltung ein. Vor allem aber tragen die Tiere zur Therapie behinderter oder traumatisierter Menschen bei und besuchen Altenheime, Kindergärten oder Schulen im Fünfseenland von Percha bis Dießen.

Aus heiterem Himmel erließ das Landratsamt im März jedoch nach einer Anzeige den Räumungsbescheid: Bis zum 21. Mai hätten Anahid Klotz und ihr Mann Gerhard Gregori das Anwesen samt Menagerie verlassen müssen. Die Begründung: Bei der Eselfarm fehle der Bezug zur "Urproduktion", als Dienstleistungsbetrieb stelle sie eine im Außenbereich verbotene Gewerbenutzung dar. Ohne "echte" Landwirtschaft könne kein Baurecht bestehen, selbst wenn ein Teil der Gebäude bereits seit mehr als 100 Jahren existiert. Auf den Widerspruch der Betroffenen hin forderte das Landratsamt ein Gutachten des AELF an: Es sollte klären, inwieweit Rinder-, Schaf- und Bienenhaltung die landwirtschaftliche Privilegierung rechtfertigen.

In der Stellungnahme vom 10. Juni, die der SZ mitsamt handschriftlicher Einwände von Schömig in Rot vorliegt, wird die Privilegierung ohne Wenn und Aber befürwortet: Die Begutachtung habe ergeben, dass die verschiedenen landwirtschaftlichen Betriebszweige "einen spürbaren Beitrag zum Familieneinkommen leisten" - etwa durch Ausgleichszahlungen für die Bewirtschaftung von neun Hektar Grünland oder den Verkauf von Heuballen, Produkten aus Schäferei und Imkerei. Die bestehenden Gebäude dienten der Landwirtschaft im Sinne des §35/1 des Baugesetzbuches, sie seien "erforderlich und angemessen für die Bewirtschaftung". Die therapeutischen und pädagogischen Dienstleistungen mit landwirtschaftlichen Nutztieren seien nur im Außenbereich und nur auf Basis einer Landwirtschaft möglich.

Für Schömig ist das Ergebnis des Gutachtens jedoch "nicht nachvollziehbar", es fehle an konkreten Zahlen: Man habe "kursorisch nachgerechnet" und festgestellt, dass die Beiträge der Urproduktion zum gesamten Betriebseinkommen zu gering seien, um daraus eine baurechtliche Privilegierung abzuleiten, sagt Schömig auf Nachfrage. Und für die Rinderhaltung fehle es an Sachkenntnis und Vermarktungskonzept. Das AELF hatte hingegen festgestellt, dass Klotz und Gerold durch 21 Jahre praktischer Erfahrung über alle "erforderlichen landwirtschaftlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen".

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