Denkmalschutz:Kulturgut Strandbad

Das historische Strandbad Feldafing ist zum Baudenkmal erhoben worden. (Foto: Wörtsching Stadtarchiv Starnberg/Gemeindearchiv Feldafing)

Drei Badeanstalten zählen zum historischen Erbe an Baudenkmälern im Fünfseenland.

Sommer, Sonne, Wasserspaß: Zu den Badegelegenheiten im Fünfseenland gehören auch drei Anlagen, die als Baudenkmäler Teil unseres kulturellen Erbes geworden sind. Allesamt stammen sie aus den „Goldenen Zwanzigern“ des vergangenen Jahrhunderts. Für das Feldafinger Strandbad gab es schon 1914 Pläne, fertiggestellt wurde es 1927. Um ein zentrales Haupt- und Kassenhaus sind 150 hölzerne Kabinen in zwei langgestreckten Flügeln hufeisenförmig angeordnet. Vor gut 50 Jahren wurde diese kommunale Badeanstalt unter Schutz gestellt, jetzt aber fehlen der Gemeinde für eine Generalsanierung die Mittel.

Architektonisch markanter ist das Bade- und Bootshaus, das heute zum Schondorfer Strandbad Forster gehört und laut Auskunft der Besitzer 1928 errichtet wurde. Das rote Gebäude mit grünen Fensterläden trägt Stilmerkmale des Art Déco und der Neuen Sachlichkeit.

In Utting ließ die Gemeinde eine seit 1911 bestehende Badeanstalt 1929 zum Strandbad ausbauen, um den Fremdenverkehr weiter anzukurbeln. Der Kiosk und die 47 Umkleidekabinen wurden 2016 unter Denkmalschutz gestellt – nicht aber der weithin bekannte Sprungturm: Er ist bereits drei Mal komplett erneuert worden.

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