Ammersee:In Dießen haben 300 Familien einen Schlüssel fürs Strandbad - noch

Dießen: Strandbad St Alban

Künftig nach Betriebsende für alle versperrt: Noch haben einige Dießener Bürger für das Strandbad St. Alban einen Schlüssel.

(Foto: Nila Thiel)

Seit Jahren genießen ausgewählte Haushalte das Privileg, jederzeit in Sankt Alban baden gehen zu können. Jetzt bekommt die Gemeinde wegen der Haftung kalte Füße.

Von Armin Greune

Es ist ein Kuriosum, das für die Verantwortlichen in der Kommune ein beträchtliches strafrechtliches Risiko nach sich ziehen könnte: Etwa 300 Dießener Haushalte haben seit vielen Jahren Schlüssel, um auch außerhalb der Öffnungszeiten das Strandbad St. Alban besuchen zu können. Doch mit diesem Privileg ist jetzt Schluss: In der Sitzung am Montagabend beschloss der Gemeinderat bei drei Gegenstimmen, die Schlüssel einzukassieren und die Schlösser bis zum 1. November auszuwechseln.

Diese Entscheidung, die bereits im vergangenen Dezember erstmals in Aussicht gestellt wurde, fiel unter dem Eindruck eines Vortrags, den der Strafrechtsanwalt Winfried Folda im Gemeinderat hielt. Der Weilheimer Jurist warnte eindrücklich vor der Gefahr einer strafrechtlichen Organhaftung, die bei einem Unfall im Strandbad außerhalb der Öffnungszeiten "von oben herab zuerst den Bürgermeister, dann den Gemeinderat und bis zur Verwaltung" betreffen könnte.

Selbst wenn bei einem Unglück vor allem ein Eigenverschulden vorläge, wäre man nicht auf der absolut sicheren Seite: Anders als bei zivilrechtlichen Verfahren, wo die Unfallursachen abgewogen werden, reiche für eine strafrechtliche Verfolgung bei fahrlässiger Körperverletzung oder gar Tötung bereits ein einprozentiges Mitverschulden aus, sagte Folda. Für ein Strandbad - nicht aber für ein sogenanntes Naturbad, wie es etwa in Utting, Aidenried, Herrsching und Schondorf für Besucher offen steht - müsse der Eigentümer nicht nur die Verkehrssicherungs-, sondern auch eine Aufsichtspflicht erfüllen.

Denn Badeanstalten gelten wie beispielweise auch Spielplätze als besonders risikointensive Einrichtungen. Die Aufsicht kann zwar übertragen werden - während der Öffnungszeiten der Dießener Strandbäder ist sie Aufgabe der Pächter - doch der Betreiber hat die Ausführung "in erforderlichem und zumutbarem Maß" zu kontrollieren, erklärte Folda.

Dießen: Strandbad St Alban

Obwohl das Strandbad am Dienstag geöffnet war, fand sich bei 10 Grad Lufttemperatur kein einziger Besucher ein.

(Foto: Nila Thiel)

Vor diesem rechtlichen Hintergrund werde es "sehr schwierig, die bestehende Schlüssellösung beizubehalten". Einzig denkbar wären individuelle Einwilligungen, das Risiko selbst zu tragen, wie sie beispielsweise von Patienten vor Operationen unterzeichnet werden. Die bisherige Praxis, den Haushaltsvorstand beim Schlüsselerhalt eine Erklärung unterschreiben zu lassen, dass er die Gemeinde von der Haftung freistellt, reiche auf keinen Fall aus, sagte Folda. Denn "die Tragweite ist vom Unterzeichner schwer zu überschauen", weder könnte er vorab wissen, wer mit dem Schlüssel tatsächlich das Bad aufsucht, noch ließen sich sämtliche Risiken erfassen, die auftreten könnten.

Auf die Frage, ob der Anwalt für die Gemeinde eine möglichst wasserdichten Einwilligungserklärung formulieren würde, antwortete Folda, "er würde sehr verhalten auf so eine Anfrage reagieren", weil er damit auch ein Haftungsrisiko eingehe. "Schon den einwilligungsfähigen Personenkreis zu erfassen und zu kontrollieren ist für den Markt nahezu unmöglich."

"Der gesunde Menschenverstand hat es schon hart gegen das Strafrecht", stellte Volker Bippus (UBV) fest. Auch Michael Hofmann (BP) wollte sich "nicht alle Freiheiten nehmen lassen, um uns in eine doch nur trügerische Sicherheit zu begeben". Petra Sander (Grüne), die 2006 einen der damals nachgefertigten Schlüssel erhalten hatte, wies auf die Ungerechtigkeit bei der Vergabe hin. Im Rathaus existiere bereits eine Warteliste, sagte Bürgermeister Herbert Kirsch (DB): "Wenn wir weiter Schlüssel ausgeben, haben alle einen Anspruch." Bislang wurde dafür wird nur eine Kaution verlangt, Voraussetzung war aber eine Jahreskarte, die ein erwachsener Dießener 21,50 Euro, Ortsfremde aber 55 Euro zahlen müssen.

Stephan Wilkening (Grüne) fragte nach, ob die Umwandlung in ein Naturbad in Frage komme. Baue man Zaun, Steg, Badeinseln und alle anderen Einrichtungen zurück, ließe sich "die Haftung weitestgehend zurücknehmen"; antwortete Folda. Für Kirsch war dies keine Alternative - zumal die Gemeinde sich weiter bemüht, das Areal südlich des Campingplatzes St. Alban zur öffentliche Grünfläche mit Seezugang umzuwandeln. Doch noch stehe dazu die Gerichtsentscheidung im Rechtsstreit mit dem Stipendienfonds der Stadt Augsburg aus. Der Bürgermeister regte stattdessen an, die bisherigen Öffnungszeiten von 9 bis 20 Uhr "erheblich auszuweiten". Eine Verlängerung etwa auf 7 bis 22 Uhr wäre allerdings nur möglich, wenn die Gemeinde die Badeaufsicht finanziert und zusätzlich Personal einstellt. Ein entsprechendes Konzept soll nun erarbeitet werden.

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