Süddeutsche Zeitung

Ärger um Wahrzeichen:Der Wasserturm ist kein Büro

Gemeinderat lehnt neue Nutzung nachträglich ab

Die Mörlbacher Bürger sehen den kleinen ehemaligen Wasserturm in der Graf-Ruepp-Straße als eine Art Wahrzeichen ihres Ortes an. Kein Wunder also, dass die Eigentümer des alten Gutshofs im Mai vergangenen Jahres etliche Anlieger verärgerten, als sie die Fassade des Turmes mit großen Fenstern drastisch veränderten und dem Turm einen grauen Anstrich verpassten.

Für das Gebiet des alten Gutshofs gibt es einen Bebauungsplan, der aus dem Jahr 2008 stammt. Der Wasserturm genießt lediglich Bestandsschutz und ist auch kein Baudenkmal, so dass es behördlicherseits im vergangenen Jahr keine Handhabe gab, gegen die optischen Veränderungen vorzugehen. Seit einem halben Jahr, so heißt es in den Unterlagen des Berger Gemeinderates, nutzten die Eigentümer den Turm allerdings bereits "widerrechtlich zu Aufenthaltszwecken". Auch die bereits angebrachte Außentreppe am Turm ist mit dafür verantwortlich, dass die Bauaufsicht des Landratsamtes Starnberg jetzt tätig geworden ist, die fehlenden Genehmigungen angemahnt und die Eigentümer dazu verpflichtet hat, diese - wenn möglich - nachträglich beizubringen.

Doch die Berger Gemeinderäte, die sich häufig damit konfrontiert sehen, dass Eigentümer in Berg zunächst bauen und erst dann fragen, zeigten kein Verständnis für die Wünsche der Gutshof-Eigentümer. Diese wollten den ehemaligen Wasserturm nämlich künftig ganz legal als Hausmeisterbüro nutzen. Nach Ansicht der Gemeindeverwaltung kommt es dadurch aber zu einer "Überschreitung der maximal zulässigen Vollgeschosse". Und auch der Außentreppe erteilte man im Rathaus eine klare Absage. Denn damit würden die im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen überschritten, hieß es aus der Bauverwaltung. Da die Gemeinderäte keinen "ungewollten Bezugsfall" schaffen wollten, lehnten sie am Dienstagabend die beantragten Änderungen einstimmig ab.

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Quelle:
SZ vom 13.01.2022 / bad
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