Abstandsflächen:Das Herrschinger Modell

Die Gemeinde setzt bei der Frage, wie nahe aneinander Gebäude gebaut werden dürfen, auf einen Kompromiss

Von Astrid Becker, Herrsching

Wer bauen will, kommt an einer Frage kaum vorbei: Wie groß darf der Abstand des geplanten Gebäudes zur Nachbarbebauung sein? Die neue Bayerische Bauordnung setzt hier ganz klar auf Nachverdichtung, indem sie geringere Abstände vorschreibt. Was die Kommunen im Landkreis Starnberg dazu brachte, eigene Satzungen zu erlassen, um so eine dichteren Bebauung als bisher zu umgehen - anders als Herrsching, das Abweichungen von den Vorschriften nur für bestimmte Gebiete zulässt. Darauf hat sich der Bauausschuss am Montag verständigt.

Seit 1. Februar schreibt die Bauordnung in Sachen Abstand den Faktor 0,4 H vor, statt wie bisher 1,0 H. Konkret heißt das, dass bei einem zehn Meter hohen Gebäude nun nur mehr vier Meter Abstand zum Nachbarn gewahrt sein müssen, statt wie bisher zehn Meter, zumindest an zwei Seiten. Zudem wird der Faktor anders berechnet als bisher: Die Giebelflächen werden nun nicht mehr auf die Wandhöhe angerechnet, sondern maßgeblich ist nur noch die Wandhöhe selbst. Viele Kommunen im Landkreis Starnberg haben sich daraufhin eigene Abstandsflächensatzungen für ihr Gemeindegebiet gegeben.

In Herrsching hält man das nicht für rechtssicher. Laut Bürgermeister Christian Schiller könnte dies schlichtweg eine Klageflut von Bauwerbern nach sich ziehen. Der Bauausschuss hat sich daher auf eine Art Kompromiss verständigt: Die Abstandsflächen, wie sie der Gesetzgeber vorschreibt, gelten auch in Herrsching, und zwar dort, wo eine Nachverdichtung für sinnvoll erachtet wird. So darf nun innerorts, wo viele Geschäfte und Gewerbe angesiedelt sind, im Sinne geltenden Rechts näher aneinander gebaut werden als in Wohngebieten außerhalb des Ortskerns. Um dort die bisherigen Regelungen zu bewahren, gilt nun aber nicht mehr 1,0H, sondern 0,8 H. Eine Formalie, die nur der geänderten Berechnungsgrundlage Rechnung tragen soll, in der Praxis aber ähnliche Abstände wie bisher bedeutet. Schiller hofft nun, damit auf der sicheren Seite zu sein: Die anderen 13 Kommunen seien jedenfalls bereits vom Kreisbauamt aufgefordert worden, ihre Satzungen wieder zu überarbeiten, sagt er.

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