130 Euro aus Spinden geklaut:Spielsucht macht Bäckerlehrling zum Dieb

Um seine Spielsucht zu finanzieren, hat ein Bäckerlehrling Geld aus den Spinden geklaut. Es ist nicht das erste Mal, dass der 19-Jährige negativ auffällt.

Christian Deussing

Der junge Mann hatte sich bereits im dritten Lehrjahr befunden, als er mehrfach in einer Berger Backstube versperrte Spinde öffnete und insgesamt 130 Euro daraus stahl. Dem Starnberger war daraufhin sofort gekündigt worden. Die Diebstähle hatten nur wenige Wochen nach seiner Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Körperverletzung begonnen.

130 Euro aus Spinden geklaut: Ein Bäckerlehrling hat Geld aus Spinden geklaut und wurde nun dafür verurteilt.

Ein Bäckerlehrling hat Geld aus Spinden geklaut und wurde nun dafür verurteilt.

(Foto: dapd)

Doch der damals 19-Jährige war offenbar von dem zweiwöchigen Freizeitarrest und dem sozialen Trainingskurs, aus dem er wegen Schwänzens bald herausflog, nur wenig beeindruckt. Deshalb verhängte diesmal das Jugendschöffengericht Starnberg gegen den Wiederholungstäter eine zehnmonatige Haftstrafe auf Bewährung und 96 Sozialstunden. Zudem muss er das gestohlene Geld zurückzahlen und sich zwei Jahre lang bei einem Bewährungshelfer melden.

Diese Strafe sei ein "letzter Denkzettel, sich gesetzeskonform zu verhalten", mahnte Richterin Anneliese Plattner den geständigen Angeklagten. Dieser war in den vergangenen Jahren bereits auch wegen Diebstählen, Hehlereien, Computerbetrugs und Urkundenfälschung aufgefallen. Mit der Bewährungsstrafe folgte das Gericht der staatsanwaltlichen Forderung und hielt dem Angeklagten dabei ebenso zugute, dass ihn womöglich "Spielsucht" zu den Diebstählen verleitet hatte. Äußerst bedenklich fand der Ankläger jedoch die "erhebliche Rückfallgeschwindigkeit" des ehemaligen Lehrlings, der sich jetzt nach eigenen Angaben wieder um einen Job oder eine Lehrstelle bemüht.

Als Diebstahls-Motiv gab der Mann seine frühere Spielsucht an. "Es tut mir leid, was ich gemacht habe", betonte der mittlerweile 20-Jährige im Prozess. Sein Rechtsanwalt führte an, dass sich sein Mandant selbst belastet habe und der Verlust seiner Ausbildungsstelle die "höchste Strafe" für ihn gewesen sei. Der Verteidiger plädierte daher darauf, nochmals nur ein Jugendarrest ins Auge zu fassen - und es erneut mit einem sozialen Trainingskurs zu versuchen. Doch diesen Weg lehnte das Schöffengericht ab.

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