Stalker zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt:Das Leben seines Opfers "vergiftet"

"Querulatorisch-paranoide Störung": Ein halbes Jahr lang belästigt ein 48-Jähriger eine Wissenschaftlerin am Telefon, verfolgt sie auch auf der Straße. Jetzt wurde der Stalker verurteilt, der Richter spricht von "seelischer Vergewaltigung".

Das Landgericht München hat einen Stalker zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Außerdem verfügte die Strafkammer am Dienstag die Unterbringung des 48-Jährigen in einer psychiatrischen Klinik; ein Gutachten bescheinigte ihm eine Persönlichkeitsstörung.

Der Mann hatte ein halbes Jahr lang eine wissenschaftliche Mitarbeiterin der Technischen Universität München mit Anrufen im Minutentakt an ihrem Arbeitsplatz belästigt und sie auf der Straße verfolgt. Die 30-jährige Frau leidet nach ihren Angaben bis heute unter Panikattacken und Schlafstörungen.

Die Staatsanwaltschaft hatte nach der über dreimonatigen Beweisaufnahme eine Strafe von zwei Jahren und neun Monaten gefordert. Auf Freispruch plädierte die Verteidigung: Die Zeugin und Nebenklägerin habe sich in Widersprüche verstrickt und sei unglaubwürdig.

Der verurteilte Techniker war wegen Nachstellung gegenüber der Wissenschaftlerin bereits vorbestraft. Sofort nach seiner neuerlichen Festnahme im November 2011 hörten die Anrufe auf. Für das Gericht war dies ein wesentliches Indiz der Beweisführung.

Die Aussage der Nebenklägerin sei schlüssig gewesen, sagte der Vorsitzende Thomas Denz. Dass der Angeklagte ihr Verfolgungswahn anlaste, sei "Hohn". Sachverständigen zufolge leidet der 48-Jährige an einer "querulatorisch-paranoiden, narzisstischen Störung". Er habe bisher jede therapeutische Hilfe abgelehnt, weitere Straftaten seien von ihm zu erwarten.

Der Täter habe sieben Jahre lang das Leben seines Opfers "vergiftet", sagte Denz. Er sprach von "seelischer Vergewaltigung". Die junge Frau sei in ihrer Lebensführung schwer beeinträchtigt worden, sie habe sich zurückgezogen, Freundschaften seien zugrunde gegangen.

Einer Gutachterin zufolge benötigt die Nebenklägerin ein bis zwei Jahre für die Bewältigung ihrer posttraumatischen Belastungsstörung; die Therapie könne erst nach Abschluss des Verfahrens beginnen.

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