Es ist ein Albtraum. Eine Internetbekanntschaft wird zum Stalker. Erst werden die Nachrichten im Chat immer bedrängender und übergriffiger, dann taucht der 27 Jahre alte Mann auf der Straße vorm Haus auf - und schließlich auf dem Balkon der Frau. Im fünften Stock eines Wohnhauses in der Ollenhauerstraße in Neuperlach, gleich gegenüber vom Einkaufszentrum Pep.
Nach einem ersten Treffen hatte der 27-Jährige unentwegt die Nähe der Neuperlacherin gesucht. Bereits am Freitag erteilte die Polizei dem Stalker einen Platzverweis und sprach ein Kontaktverbot aus. Das jedoch schreckte den Mann nicht ab. Am Samstag bedrängte er die Frau erneut massiv. Die Polizei nahm ihn mit, ein Unterbringungsbefehl wurde erlassen. Doch noch bevor der Mann einem Richter vorgeführt werden konnte, wurde er nach Polizeiangaben durch den diensthabenden Arzt aus der psychiatrischen Einrichtung wieder entlassen.
Warum das geschah, ist bisher völlig offen. Sofort fuhr der 27-Jährige wieder nach Neuperlach. Diesmal kletterte er über die Balkone und die Hausfassade zu der 15 Meter hoch gelegenen Balkonbrüstung. Zum Glück waren Polizisten rechtzeitig zur Stelle, um ihn noch auf dem Balkon zu stellen. Mit Sorge beobachteten die Polizisten die "stetig steigende Intensität und Vehemenz" des Stalkings. Der Mann wurde deshalb angezeigt und erneut in einer Klinik untergebracht.
Wenn er wieder entlassen wird, wird das die Polizei erfahren. Die junge Frau kann dem 27-Jährigen gerichtlich die Kontaktaufnahme untersagen und ein Näherungsverbot aussprechen lassen. Ob er sich allerdings daran halten wird, ist fraglich. Der Täter zeigte laut Polizei eindeutige Zeichen einer psychischen Störung. Er habe keinerlei Unrechtsbewusstsein gehabt und sei überzeugt gewesen, er wohne bei der jungen Frau.
Wie weit Stalker gehen können, zeigt der Fall eines Architekten, der seine Ex-Freundin jahrelang terrorisiert hatte und sie schließlich im August 2016 vor deren Giesinger Wohnung mit 18 Messerstichen tötete. Der Täter wurde inzwischen zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Opfer hatte sich zuvor mit allen juristischen Mitteln gegen die Nachstellungen und Drohungen zur Wehr gesetzt - vergeblich.