Ukraine-Flüchtling am Hauptbahnhof:Gnade für den Kampfhund

Mehr als ein Auge zugedrückt hat die Bundespolizei am Donnerstag am Hauptbahnhof: Sie ließ einen aus der Ukraine geflüchteten Studenten mit seinem Staffordshire-Terrier nach Dortmund weiterreisen, obwohl er keine Papiere für den Hund vorweisen konnte. Staffordshire-Terrier unterliegen der Kampfhunde-Verordnung. Einfuhr und Besitz sind nur mit einem Nachweis über die Harmlosigkeit des Hundes erlaubt. Schon im Zug aus Salzburg habe der nicht angeleinte Hund ohne Beißkorb für Aufregung gesorgt. Beim Eintreffen in München habe ein Diensthundeführer das Duo in Empfang genommen. Die Beamten zeigten Mitgefühl: Nach einer Überprüfung durften beide die Weiterreise antreten - der Hund an der Leine und mit einem von der Polizei spendierten Maulkorb.

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