Die jahrelange Hängepartie für Prämiensparer ist zu Ende: 2400 Kundinnen und Kunden der Stadtsparkasse München erhalten nachträglich Geld von dem kommunalen Finanzinstitut. Häufig liegen die Beträge im vierstelligen Bereich. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatten gegen zahlreiche Sparkassen in Deutschland Klagen eingereicht, da Prämiensparer seiner Meinung nach über viele Jahre hinweg zu wenig Zinsen für ihre Ersparnisse bekommen haben.
Im Fall der Stadtsparkasse München schlossen beiden Seiten nun einen Vergleich, wie das Bayerische Oberste Landesgericht mitteilte. Er regelt die Höhe der Nachzahlung, die alle Verbraucher bekommen, die sich der Musterfeststellungsklage des vzbv aus dem Jahr 2021 angeschlossen haben (Az. 102 MK 1/21). Bereits im Juli 2024 hatte der Bundesgerichtshofs (BGH) festgestellt, dass viele Sparkassen ihren Kunden zu wenig Zinsen gezahlt haben.
In dem Musterverfahren ging es um Prämiensparverträge, die die Münchner Stadtsparkasse zwischen 1994 und 2005 angeboten hatte. Zusätzlich zum Zins erhielten die Kunden eine nach Laufzeit gestaffelte Prämie, die über lange Laufzeiten einen Zinsvorteil von jährlich bis zu zwei Prozent gegenüber vergleichbaren Sparprodukten bot. Derartige Sparverträge wurden in den 1990er- und 2000er-Jahren sowohl von Sparkassen als auch von Volks- und Raiffeisenbanken vertrieben.
Der Vergleich zwischen dem vzbv und der Stadtsparkasse München sieht vor, dass fast alle Kundinnen und Kunden, die sich der Klage angeschlossen haben, eine Nachzahlung erhalten. Die Höhe der Nachzahlung beträgt je nach Vertragsbeginn zwischen 0,85 und 8,15 Prozent des Sparguthabens. „Angesichts der Inflation und des höheren Alters vieler Prämiensparerinnen und -sparer ist das abgekürzte Verfahren in doppelter Hinsicht ein Gewinn für viele Menschen“, sagt Sebastian Reiling, Referent Team Sammelklagen im Verbraucherzentrale Bundesverband.
Das Gericht informiert die Verbraucher, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, in den nächsten Tagen schriftlich über den Vergleich. Sollten 30 Prozent oder mehr der angeschriebenen Sparer den Vergleich innerhalb der Frist von einem Monat ablehnen, wird der Vergleich aufgehoben und das gerichtliche Verfahren geht weiter. Andernfalls kann die Stadtsparkasse mit den Auszahlungen beginnen. Die Höhe der Nachzahlung hängt vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses sowie vom Sparguthaben bei Vertragsende ab. Beide Faktoren variieren stark von Vertrag zu Vertrag. Kunden der Stadtsparkasse München müssen in der Regel nichts tun, um vom Vergleich zu profitieren. Sie erhalten ihre Zinsnachzahlung im Laufe des Jahres überwiesen.
Was das konkret bedeutet, rechnet der vzbv an zwei Beispielen vor. Im ersten geht es um einen Sparkassenkunden, der im Mai 1998 seine erste Rate gespart hat – anfänglich 100 D-Mark. Da es sich um einen dynamischen Sparvertrag handelte, stieg die Rate kontinuierlich. So kam bis zum Vertragsende ein Guthaben von 27 328 Euro zusammen, das nun nachträglich mit 3,69 Prozent verzinst werden muss. Daraus ergibt sich eine Nachzahlung von 1008,40 Euro.
Im zweiten Beispiel hat ein Verbraucher den Vertrag im vierten Quartal 1995 geschlossen und zuletzt über ein Sparguthaben von 50 000 Euro verfügt. Er bekommt nun eine Nachzahlung von 4075 Euro (8,15 Prozent von 50 000 Euro). Von dem Betrag müssen allerdings noch Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer abgezogen werden.