Stadtrat:Rechnen bis zum Christkindlmarkt

"Winterzauber" auf dem Viktualienmarkt in München, 2018

Wann Christkindlmärkte eröffnen und wie lange sie dauern dürfen ist in München streng geregelt – auf andere Wintermärkte trifft das nicht zu.

(Foto: Stephan Rumpf)
  • Der Stadtrat hat den Beginn der Christkindlmärkte in München neu geregelt.
  • Sie dürfen von 2020 an frühestens am Montag vor dem ersten Advent öffnen.
  • Damit wollen die Stadträte verhindern, dass in manchen Jahren die ersten Märkte auf öffentlichem Grund bereits vor dem Totensonntag beginnen.

Von Heiner Effern

Der Beginn der Vorweihnachtszeit ist an sich kirchlich und mathematisch geregelt: Sie beginnt am 1. Advent. Kommerziell allerdings wird an den Tagen vor Weihnachten so gezerrt und gezogen, dass nun der Münchner Stadtrat glaubt, eingreifen zu müssen. Zumindest dort, wo er die Möglichkeit hat, nämlich beim Start der Christkindlmärkte.

Diese dürfen von 2020 an frühestens am Montag vor dem ersten Advent öffnen. Das sorgt für einheitliche Regeln, bedeutet aber für einen Markt sogar längere Betriebszeiten: Die Buden am Marienplatz gewinnen in der Regel zwei Verkaufstage dazu. So beschlossen es der Kreisverwaltungs- und der Wirtschaftsausschuss in einer gemeinsamen Sitzung.

Damit wollen die Stadträte verhindern, dass an manchen Jahren die ersten Märkte auf öffentlichem Grund bereits vor dem Totensonntag öffnen. Das ist nach der bisherigen Regelung möglich. Diese beinhaltet ein höchst komplexes Verfahren, das Außenstehende kaum nachvollziehen können.

Als Referenz für die gesamte Stadt dient der Markt auf dem Marienplatz, der 28 Tage dauern darf. In Wochen, in denen der Heilige Abend auf einen Samstag fällt, gibt es zwei oben drauf. Buden auf öffentlichem Grund dürfen bisher zwei Tage vor dem Weihnachtsmarkt auf dem Marienplatz den Betrieb aufnehmen. Mit der Freigabe des Termins hatte die Stadt kleineren Märkten und ihrer Saisoneröffnung mehr Aufmerksamkeit ermöglichen wollen.

Nun darf es keine Frühstarts mehr geben, jedenfalls nicht auf öffentlichem Stadtgrund. Die Märkte im Innenhof der Residenz, im Englischen Garten oder auf der Theresienweise (städtischer Privatgrund) zum Beispiel können weiterhin frei entscheiden, wann sie mit dem Betrieb beginnen wollen. Die Sozialdemokraten hatten auch gefordert, die neuen Regeln auf ähnliche Ereignisse wie Weihnachtsmärkte auszudehnen. Das ließ sich jedoch nicht verwirklichen. Der Eislaufplatz am Stachus läuft unter dem Siegel einer Sportveranstaltung. Die "winterliche Veranstaltung" am Isartor ist ohnehin an die Eröffnung des Weihnachtsmarkts am Marienplatz gebunden.

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