München hat ein befristetes Beschäftigungsverbot für besonders gefährdete schwangere Angestellte verhängt. Wie eine Sprecherin des städtischen Personalreferats mitteilte, gilt das Verbot ab dem 28. Oktober und „solange die Inzidenzen im Stadtgebiet hoch sind“. Die Maßnahme erfolge in Abstimmung mit dem betriebsärztlichen Dienst und werde wie in den vergangenen Jahren angewandt, um das Risiko für Schwangere durch eine Infektion mit Influenza- oder Coronaviren zu minimieren. Der Dienstbetrieb der Stadt München sei durch das Beschäftigungsverbot nicht gefährdet. Der Anteil der zur Zeit Schwangeren sei „relativ gering“.
Das Abwassermonitoring deutete zuletzt allerdings auf einen Rückgang der Viruslast im Münchner Abwasser hin. Bis Anfang Oktober war die Viruslast – wohl aufgrund von Infektionen im Kontext des Oktoberfests – deutlich angestiegen und hatte den bislang höchsten Wert des Jahres erreicht. Die Corona-Welle fiel insgesamt jedoch niedriger aus als 2023.
Laut dem Gesundheitsreferat der Landeshauptstadt machen Coronaviren circa 20 Prozent der Erkältungskrankheiten aus – es seien aber noch weitere Erkältungsviren im Umlauf. „Das Risiko für die öffentliche Gesundheit ist dementsprechend nach aktueller Bewertung auch bei den aktuell zirkulierenden Varianten insgesamt als gering einzustufen“, erklärte eine Sprecherin. Bei Schwangeren bestehe aber „ein leicht erhöhtes Risiko im Vergleich zu nicht-schwangeren Frauen“ für einen schweren Verlauf, bei dem es auch zu Komplikationen in der Schwangerschaft kommen könne. Die Sprecherin verwies auf die Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko), die für „besonders gefährdete Personengruppen eine jährliche Auffrischungsimpfung“ vorsieht.
Das Personalreferat der Stadt teilte mit, dass das Beschäftigungsverbot nicht alle schwangeren Mitarbeiterinnen betreffe. „Es bezieht sich ausschließlich auf besonders gefährdete Bereiche wie Tätigkeiten mit regelmäßigem Kontakt zu Kindern oder starkem Publikumsverkehr“, sagte eine Sprecherin. Die Stadt setze Schwangere deswegen vorübergehend in anderen Bereichen ein oder stelle sie frei, sofern das nicht möglich sei. Die Maßnahme diene dazu, Schwangere zu schützen.
Die Stadt beschäftigt rund 43 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Laut dem Mutterschutzgesetz darf ein Arbeitgeber schwangere oder stillende Frauen nicht weiter beschäftigen, wenn sie dadurch „unverantwortbaren Gefährdungen“ ausgesetzt sind. Ihren Lohn können Schwangere für die Zeit des Beschäftigungsverbots weiterhin erhalten.