Staatsanwaltschaft geht gegen "Pornojäger" vor:Protestschreiben mit Hitlergruß

Die Münchner Staatsanwaltschaft geht gegen einen selbsternannten "Pornojäger" vor. Der Österreicher weigert sich, 1200 Euro Strafe zu zahlen - und zum Gerichtstermin erscheint er auch nicht.

Alexander Krug

Als selbsternannter "Pornojäger" hat Martin Humer eine gewisse Bekanntheit erlangt. Seit Anfang der siebziger Jahre führt der nach eigener Einschätzung "mosaisch gläubige Katholik" von seinem Heimatort Waizenkirchen in Oberösterreich einen Kreuzzug gegen Pornographie, Prostitution, Schwangerschaftsabbruch und schulische Sexualerziehung.

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(Foto: Foto: dpa)

Seine eigenwilligen Methoden brachten ihn dabei immer wieder mit dem Gesetz in Konflikt. Jetzt hat Humer auch mit der deutschen, genauer gesagt der Münchner Justiz ein Problem.

Auslöser des Strafverfahrens gegen den heute 81-jährigen Humer war die Cartoon-Serie "Popetown" im vergangenen Jahr. Die katholische Kirche versuchte damals die Ausstrahlung der Persiflage auf den Vatikan im Musiksender MTV gerichtlich zu verhindern.

Doch eine Zivilkammer des Landgerichts München I lehnte das Ansinnen ab. Humer schickte daraufhin im Mai 2006 ein Protestschreiben an die Präsidentin des Landgerichts. Der Brief hatte die Aufmachung der Nazizeitung "Der Stürmer" und endete mit "Heil Hitler".

Die Münchner Staatsanwaltschaft fand das gar nicht lustig und leitete ein Strafverfahren wegen der "Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen" ein. Im Januar dieses Jahres bekam Humer schließlich vom Amtsgericht einen Strafbefehl über 40 Tagessätze zu je 30 Euro zugestellt.

Dagegen legte er umgehend Einspruch ein, der jetzt vor dem Amtsgericht verhandelt werden sollte. Doch Humer kam nicht. Per Fax teilte er mit, dass er an diesem Tag das jüdische Neujahrsfest zu feiern gedenke und deshalb unabkömmlich sei. Den Amtsrichter focht das nicht an. Er verwarf kurzerhand seinen Einspruch.

Die Münchner Ankläger hatten zuvor ihre österreichischen Kollegen um Amtshilfe, genauer gesagt um die Übernahme des Verfahrens gebeten. Doch die Österreicher hatten dies abgelehnt. Möglicherweise verspüren sie derzeit selbst wenig Lust, sich mit dem streitbaren Humer auseinanderzusetzen. Denn der überzieht Gegner und Behörden gerne mit Anzeigen und hat selbst schon eine Vielzahl von Vorstrafen.

Mitte vorigen Jahres erst musste er in Salzburg wegen Sachbeschädigung vor den Richter treten. Humer hatte die Mozart-Skulptur des deutschen Künstlers Markus Lüpertz auf dem Ursulinenplatz mit Ölfarben beschmiert und mit Federn beklebt. Lüpertz habe "das Andenken an Mozart pervertiert", hatte Humer seine Aktion gerechtfertigt. Das Teeren und Federn der Bronzeskulptur brachte ihm letztlich eine viermonatige Bewährungsstrafe ein.

Ob Humer die 1200 Euro Strafe aus dem Münchner Urteil zahlen muss, steht noch nicht fest. Denn der Rentner hat gegen die Entscheidung Beschwerde beim Landgericht eingelegt.

Sollte er damit keinen Erfolg haben, sieht es schlecht für ihn aus. Denn zur Kasse könnte Humer auch in seiner Heimat gebeten werden: Zwischen Deutschland und Österreich gibt es ein Vollstreckungsabkommen.

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