Sie brauen beide nicht nur Bier, sondern auch eine Cola-Orangen-Limonade. Bei der Münchner Paulaner-Brauerei ist es das bekannte Spezi. Bei der Karlsberg-Brauerei aus dem saarländischen Homburg ist es die Cola-Orangen-Limonade „Brauerlimo“. Sie sei das „Ahh und Ohh“ unter den Cola-Mixgetränken, rühmt sich die Karlsberg-Brauerei auf ihrer Homepage.
Über Geschmack lässt sich ja bekanntlich streiten. Vor Gericht ging es nun aber nicht darum, sondern um das Design der Etiketten auf den Flaschen. Da die Paulaner-Brauerei davon überzeugt ist, dass Verbraucher das Etikett der Karlsberger „Brauerlimo“, mit dem ihres Spezi verwechseln, hatte sie den Konkurrenten aus Homburg vor dem Landgericht München I auf Unterlassung verklagt.
Am Dienstag nun verkündete die auf Marken- und Wettbewerbsrecht spezialisierte 33. Zivilkammer ihr Urteil. Die Klage der Paulaner-Brauerei hatte Erfolg. Der Karlsberg Holding wird die Nutzung der „farblichen Produktaufmachung“ seiner „Brauerlimo“ untersagt.
In ihrer Klageschrift hatten die Vertreter der Paulaner-Brauerei unter anderem moniert, dass zwischen dem Etikett der „Brauerlimo“ und dem des Spezi eine „hochgradige Ähnlichkeit“ bestehe. Und zwar nicht nur im Hinblick auf die „Farbverteilung“. Auch die „geometrische Anordnung“ der Farben des Etiketts der „Brauerlimo“ stimme mit dem des Spezi überein, da sie wellenförmig und farbig sei. Damit liege eine vermeidbare Herkunftsverletzung vor, argumentieren die Münchner Brauer.

Laut Urteil sei die „Fünf-Farben-Welle“, die Paulaner für sein Cola-Mischgetränk – das Spezi – verwendet, „markenrechtlich geschützt“. Die von der Klägerin angegriffene farbliche Gestaltung, so das Gericht, nehme einen Großteil der Produktverpackung ein. Eine solche flächige Nutzung einer Farbkombination, heißt es im Urteil weiter, werde jedoch gerade nicht mehr „als reiner Hintergrund oder als dekoratives Element“ verstanden. Vielmehr vermittle die Farbkombination im vorliegenden Fall bei Verbrauchern den „Eindruck einer eigenständigen Bedeutung als Kennzeichnungselement“.
Bestärkt werde dieser Eindruck zusätzlich noch durch den Umstand, dass die Karlsberg-Brauerei ihre „Brauerlimo“ mit von Paulaner beanstandeten Farben bewirbt. Diese würden nicht nur „durchgehend“ auf den Waren selbst verwendet, sondern auch auf großflächigen Werbeanzeigen. In der mündlichen Verhandlung Anfang Februar hatten die Vertreter der Paulaner-Brauerei ihrem Konkurrenten zudem vorgeworfen, er habe das Etikett der „Brauerlimo“ sogar bewusst so gestaltet, „um sich an den Marktführer anzulehnen“.
Das Urteil des 33. Zivilkammer am Landgericht München I ist noch nicht rechtskräftig.

