Süddeutsche Zeitung

Sozialgesetzbuch:Hartz-IV reicht nicht für ein Leben in München

  • In einem Brief an Bundessozialminister Hubertus Heil fordert Oberbürgermeister Dieter Reiter Reformen des Sozialgesetzbuches.
  • Die Leistungen des Bundes reichen nach Ansicht Reiters für ein Leben in München nicht aus.
  • So solle es etwa einen regionalen Aufschlag für Hartz-IV-Bezieher geben.

Von Dominik Hutter

Die Sozialleistungen des Bundes reichen nach Ansicht von Oberbürgermeister Dieter Reiter für ein Leben in München nicht aus. Der SPD-Politiker hat daher in einem Brief an Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) Verbesserungen angemahnt, die bei Reformen des Sozialgesetzbuches berücksichtigt werden sollten. Reiter will unter anderem die Einmalleistungen für Möbel, Haushaltsgeräte sowie Kleidung wieder einführen, die vor den Hartz-Reformen bereits existiert hat. Da in München vieles deutlich teurer ist als anderswo, müsse es zudem einen regionalen Aufschlag für Hartz-IV-Bezieher geben - wie es etwa bei der Grundsicherung im Alter und anderen Sozialleistungen üblich sei.

"Die grundsätzlich zu niedrigen Regelbedarfe sollten auf ein der Realität angemessenes Niveau angehoben und die Leistungen in armutsfester Höhe ausgestaltet werden", steht in dem Schreiben Reiters. Für ältere Menschen solle es einen Zuschlag für altersspezifischen Bedarf geben - wegen der höheren Wahrscheinlichkeit für chronische Krankheiten und Gebrechen seien auch die Ausgaben etwa für spezielles Essen, Medikamente oder Brillen höher.

Die Abschaffung der einst üblichen Einmalzahlungen für besondere Anschaffungen hält Reiter für einen großen Fehler. Da es wegen der geringen Höhe der Sozialleistungen kaum möglich sei, Geld für den Kauf von Kühlschränken, Matratzen oder auch nur Winterschuhen zurückzulegen, müsse ein Darlehen aufgenommen werden, das den finanziellen Spielraum dann weiter einenge. Aktuell biete das Gesetz lediglich Geld für die Erstausstattung - bei der Wohnung einschließlich der Haushaltsgeräte ebenso wie bei Kleidung. Geht etwas kaputt, muss der Ersatz aus den regelmäßigen Überweisungen bestritten werden. Das ist Reiter zu dürftig.

Sinnvoll findet der Münchner Oberbürgermeister auch eine Angleichung der Vermögensgrenzen bei den unterschiedlichen Sozialgeld-Varianten. So dürfe ein Hartz-IV-Bezieher (offiziell Sozialgesetzbuch II) fast doppelt so viel Vermögen besitzen wie ein Senior, der Grundsicherung im Alter (Sozialgesetzbuch XII) bezieht. Mit der Folge, dass Arbeitslose bei Erreichen des Rentenalters erst einmal ihr Vermögen bis zum Erreichen der niedrigeren Grenze aufbrauchen müssen, bevor sie Grundsicherung erhalten. Auch ältere Sozialgeldbezieher sollten über einen finanziellen Puffer verfügen dürfen, der etwa Seniorenausflüge oder den Kauf von Geburtsgeschenken für Kinder und Enkel ermögliche, so Reiter.

Ähnliches gelte für Freibeträge beim Zuverdienst - auch dabei seien ältere Menschen benachteiligt. Auch Senioren oder Menschen mit Erwerbsminderung müssten dabei unterstützt werden, sich etwas dazuzuverdienen. Für notwendig hält Reiter auch, dass der Staat wie früher für Arbeitslose Rentenversicherungsbeiträge einzahlt.

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Quelle:
SZ vom 25.08.2018/axi
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