SozialausschussStadt fordert Millionensumme

Lesezeit: 1 Min.

Freistaat soll künftig für die Unterbringung anerkannter Flüchtlinge aufkommen

Von Dominik Hutter

Die Stadt will sich die Unterbringung anerkannter Flüchtlinge künftig vom Freistaat erstatten lassen und dafür notfalls auch vor Gericht ziehen. Der Sozialausschuss des Stadtrats stellte sich am Donnerstag hinter einen entsprechenden Vorstoß von Sozialreferentin Dorothee Schiwy, die sich auf eine Aussage des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs beruft. Demnach ist der Freistaat auch nach Abschluss des Asylverfahrens für Flüchtlinge zuständig, die keine Wohnung finden und deshalb auf die Hilfe der Kommune angewiesen sind. Bislang hat München diese Kosten selbst getragen.

Um wie viel Geld es geht, muss das Sozialreferat erst noch errechnen. Aktuell sind rund 2000 anerkannte Asylbewerber in der kommunalen Wohnungslosenhilfe untergebracht - in von der Stadt angemieteten Pensionszimmern ebenso wie in Notquartieren mit Gemeinschaftsbad, den etwas besser ausgestatteten Clearinghäusern oder den auf längere Aufenthalte ausgerichteten Flexi-Heimen. Die Kosten sind je nach Unterkunft sehr unterschiedlich, im gesamtstädtischen Durchschnitt betragen sie nach Angaben des Sozialreferats 810 Euro pro Bettplatz und Monat. Die Stadt berechnet aus sozialen Gründen aber nur 330 Euro Gebühren. Je nach Verhandlungsergebnis mit dem Freistaat dürfte es sich also wohl um eine Summe im oberen einstelligen oder unteren zweistelligen Millionenbereich handeln.

Bislang trägt der Freistaat nur die Unterbringungskosten für Flüchtlinge im laufenden Asylverfahren - egal, welche Stelle die Unterkunft betreibt. Zusätzlich zahlt das Land für Flüchtlinge, die nach der Anerkennung weiterhin in Gemeinschaftsunterkünften der Stadt leben - sofern ihr Anteil an der gesamten Bewohnerschaft begrenzt ist (zwischen 30 und 50 Prozent). Werden die Menschen aber von der städtischen Wohnungslosenhilfe betreut, die prinzipiell in ganz München für die Vermittlung von Notunterkünften zuständig ist, blieb die Stadt bislang finanziell auf sich selbst gestellt.

Zu Unrecht, wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Mai durchblicken ließ - die Aussage fiel im Kontext einer Verhandlung, in der es eigentlich um etwas anderes ging: um die Gebührenregelung in staatlichen Flüchtlingsunterkünften, die die Richter für unwirksam erklärten. Münchens Sozialreferentin Schiwy kann sich daher bei ihrem Anliegen nicht auf einen rechtsgültigen Beschluss berufen, sondern muss zunächst mit dem Freistaat verhandeln. Neben erwachsenen soll es auch um heranwachsende anerkannte Flüchtlinge gehen, die in Wohnprojekten leben. Auch für deren Unterhalt kommt derzeit die Stadt auf. Der Bayerische Städtetag hat bereits erste Gespräche mit dem Freistaat geführt - laut Sozialreferat bislang noch ohne Ergebnis.

© SZ vom 14.12.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

  • Medizin, Gesundheit & Soziales
  • Tech. Entwicklung & Konstruktion
  • Consulting & Beratung
  • Marketing, PR & Werbung
  • Fahrzeugbau & Zulieferer
  • IT/TK Softwareentwicklung
  • Tech. Management & Projektplanung
  • Vertrieb, Verkauf & Handel
  • Forschung & Entwicklung
Jetzt entdecken

Exklusive Gutscheine für SZ-Abonnenten: