Vor Gericht"Mein Mandant wird sich mit Händen und Füßen wehren"

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Die Mutter lebt in einer therapeutischen Einrichtung, sie ist psychisch krank. Ihr Sohn will den Unterhalt nicht bezahlen und zieht vor Gericht.

Von Stephan Handel

Eltern sorgen für ihre Kinder, dafür sorgen später die Kinder für ihre Eltern, wenn das notwendig ist. Was aber, wenn die Mutter sich nie so richtig um ihren Nachwuchs gekümmert hat? Einen solchen Fall hatte der 8. Senat des Landessozialgerichts am Donnerstag auf dem Tisch, und der Rechtsanwalt des Klägers stellte gleich klar: "Mein Mandant wird sich mit Händen und Füßen wehren!"

Dieser Mandant, Jahrgang 1965 und im Münchner Umland wohnhaft, will auf gar keinen Fall für seine Mutter Unterhalt bezahlen. Diese ist in ihren Siebzigern und lebt in einer therapeutischen Einrichtung in München. Die Kosten dafür und für den Lebensunterhalt der Frau übernimmt bislang der Bezirk Oberbayern als Sozialhilfeträger - nun aber sollen der Kläger und sein Bruder Auskunft über ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse geben, damit der Bezirk prüfen kann, ob sie zum Unterhalt beitragen können und müssen. Der Bruder hat eingelenkt und die Auskunft erteilt - der jüngere Sohn aber will nicht zahlen und auch nicht seine finanzielle Situation offenlegen. Daher klagt er gegen das Begehren des Bezirks.

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Seine Mutter nämlich, so lässt er vortragen, habe ihre Mutterpflichten nicht nur nicht erfüllt, im Gegenteil: Er, der Sohn, habe unter ihr gelitten, unter ihrem lieblosen und verantwortungslosen Verhalten. So habe die - psychisch kranke - Mutter, als er acht Jahre alt war, einen Selbstmordversuch unternommen, und zwar so, dass er die leblose Frau finden musste. Später habe sie ihn in ein Kinderheim abgeschoben und sich nie mehr gekümmert. Der fünf Jahre ältere Bruder habe ihn dort nach Jahren herausgeholt, mit ihm habe er dann zusammengelebt. Und außerdem: Die Mutter habe mehrfach Therapien und auch Umschulungen abgebrochen, trage also mithin ein gehöriges Stück eigener Schuld an ihrer jetzigen prekären Finanzlage. Dass er Unterhalt bezahlen solle, sei "unerträglich".

Der Senat, sagt dessen Vorsitzender Hans-Peter Adolf, hält die Einstellung des Klägers durchaus für "nachvollziehbar" - allein: Es gibt schon ein Urteil der Vorinstanz, dass die Klage abgewiesen hat, und Adolf macht sehr schnell sehr deutlich, dass er und seine Kolleginnen am Richtertisch dieses Urteil für richtig halten. Denn der Gesetzestext und die Rechtsprechung sind eindeutig: Die Auskunft zu erteilen kann nur verweigert werden, wenn "ohne nähere Prüfung, ohne Beweiserhebung und ohne eingehende rechtliche Überlegungen" ersichtlich ist, dass der Unterhaltsanspruch nicht besteht. Im vorliegenden Fall aber hat die Mutter vor einiger Zeit einen Brief an den Münchner Oberbürgermeister geschrieben. Der hat zwar mit der ganzen Sache überhaupt nichts zu tun, der Brief ist aber dennoch in die Akten gelangt - und in ihm stellt die Mutter alles ganz anders dar. Also wäre eine Beweiserhebung vonnöten, um herauszufinden, wer denn nun die Wahrheit sagt. Aber genau das ist nicht die Aufgabe des Sozialgerichts.

Die Klage wird abgewiesen, der Mann wird dem Bezirk Auskunft über seine finanziellen Verhältnisse geben müssen. Dann wird geprüft, ob er, von Beruf Bankkaufmann, überhaupt leistungsfähig ist. Wenn ja - und er immer noch nicht zahlen will - würde er verklagt werden, und zwar vor dem Familiengericht. Dieses müsste sich dann mit der Frage auseinander setzen, ob die Zahlung von Unterhalt angesichts der Vorgeschichte zumutbar oder "grob unbillig" wäre.

© SZ vom 15.02.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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