Verhandlung in München:Frau verklagt Eisdiele nach Sturz wegen Wespen-Angst

Wespen haben Hochsaison

Im Spätsommer haben Wespen Hochsaison. Neben Eiweiß brauchen sie auch Zucker zum Überleben.

(Foto: dpa)
  • Eine 75-Jährige ist in einer Eisdiele vor Wespen geflüchtet und dabei gestürzt.
  • Jetzt verlangt sie 10.000 Euro Schmerzensgeld.
  • Die Rentnerin sagt, sie sei allergisch auf Wespen. Deswegen esse sie ihr Eis auch stets in der Eisdiele und nicht auf der Terrasse.

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Ihre Lust auf eine süße Abkühlung hatte für eine damals 75-jährige Münchnerin bittere Folgen: Die Seniorin stürzte in einem Eiscafé auf der Flucht vor Wespen über eine Stufe und verletzte sich schwer. Nun wirft die Rentnerin dem Eisdielenbesitzer vor, dass die Stufe nicht ordentlich gekennzeichnet und außerdem beschädigt gewesen sei. Am Dienstag verlangte sie in der Verhandlung vor dem Landgericht München I mindestens 10 000 Euro Schmerzensgeld.

Mit Beginn des Spätsommers fallen regelmäßig zahllose Wespen über Kuchenteller, Eisbecher und speziell auch über Papierkörbe her: Wo Süßes lockt, sind sie anzutreffen. Die klagende Münchnerin fühlt sich von den gelb-schwarzen Tierchen aber nicht nur belästigt, sie ist nach eigenen Angaben allergisch auf das Gift der Insekten.

Wegen der Wespen isst sie das Eis nicht draußen

Seit Jahren geht sie in Trudering in dasselbe italienische Eis-Spezialitätenlokal. Hier locken neben Klassikern wie Vanille und Erdbeere auch spezielle Sorten wie etwa dunkle Cioccolata al Peperoncino, also Schoko-Chili, Krokant mit Rum oder grüner Apfel. Die kalten Köstlichkeiten genießt die Rentnerin wegen der Wespen allerdings nicht draußen auf der Terrasse, sondern geschützt in der Eisdiele.

Am 15. August 2012 wollte sie gerade hineingehen, als sie am Papierkorb vorbeikam und durch lautes Summen aufgeschreckt wurde: Wespen! Hals über Kopf wollte sie ins Haus flüchten, dachte nicht an die ihr eigentlich wohlbekannte Stufe und stürzte schwer. An der ganzen rechten Körperhälfte erlitt die Münchnerin Prellungen und Zerrungen - bis heute leide sie unter Bewegungseinschränkungen und "chaotischen Schmerzen" im rechten Bein. Sie habe aber nur noch eine Niere und dürfe daher noch nicht einmal Schmerzmittel einnehmen.

Um den Fall zu klären, soll die Eisdiele besucht werden

Es sei damals ein sehr heißer Tag gewesen, sagte die Rentnerin. "Die Terrasse war deswegen mit Stühlen und Tischen voll." Zum Überlaufen voll sei auch der Papierkorb gewesen, um den der Schwarm Wespen kreiste. Sie habe sich auf dem Weg ins Lokal nach den Insekten umgedreht und sei in diesem Moment gestürzt. "Als Stammkundin kannten Sie doch die Stufe", erkundigte sich Uwe Habereder, Richter der 25. Zivilkammer. "Ja, aber durch die vielen Tische und Stühle konnte man sie damals nicht zu jeder Zeit sehen", antwortete die Klägerin.

Es habe an einer entsprechenden Kennzeichnung gefehlt, und die Stufe sei außerdem gespalten gewesen. Ob ein Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht vorliegt oder der Sturz eher im Bereich des allgemeinen Lebensrisikos liegt, will das Gericht im Juli klären - bei einem Besuch in der Eisdiele und mit Zeugenbefragungen. Vorausgesetzt, beide Seiten können sich nicht doch auf den Vergleichsvorschlag des Richters einigen: Der Fall solle mit Zahlung von rund 2000 Euro beigelegt werden.

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