Skurriler Fall vor Gericht:Älterer Liebhaber will Rolex-Uhren zurück

  • Zwei teure Uhren fordert ein über 70-jähriger Münchner von seiner halb so alten Ex-Geliebten zurück.
  • Das Gericht muss sich daraufhin mit der Frage beschäftigen: War es eine Liebesbeziehung oder arbeitete die Frau als Prostituierte?
  • In zweiter Instanz nimmer der Fall eine überraschende Wendung: Die Frau gewinnt gegen ihren Ex-Geliebten.

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Es muss eine ziemlich ungewöhnliche Beziehung gewesen sein: Ein Münchner, mehr als 70 Jahre alt, besuchte zwei bis drei Mal pro Woche eine halb so alte Frau: Sie nannten sich "Schatzi", gingen gemeinsam einkaufen und kochten zusammen. Und doch hat der Mann nach Feststellung des Landgerichts München I "für Dienstleistungen der Frau, in erster Linie sexueller Natur, regelmäßig bezahlt".

Sie aber bestreitet energisch, als Prostituierte zu arbeiten - der Münchner sei ihr Freund gewesen, beteuert sie. Zuletzt haben sich die beiden an wenig prickelnden Orten gesehen: in Gerichtssälen - der Mann hatte auf Herausgabe von zwei Rolex-Uhren geklagt, die er seiner Bekannten "nur zur Aufbewahrung" gegeben haben will. Doch sie hat die teuren Chronometer offenbar als eine Altersversorgung verstanden und verkauft.

Schon im Herbst 2012 hatte der Mann seiner Begleiterin eine neue Rolex-Armbanduhr geschenkt. Dann planten beide eine längere Reise nach Thailand. Er händigte der Frau je eine goldene Rolex GTM Master II und Day Date aus. Er wollte, sagte später seine Anwältin als Zeugin aus, die junge Frau "absichern, falls ihm was zustößt". Jede Uhr ist rund 10 000 Euro wert.

Wie der Richter in erster Instanz urteilte

Die Frau behauptete später, ihr Freund habe ihr die Uhren übereignet und nicht nur zur Verwahrung übergeben. Weitere Zeugen aus dem Bekanntenkreis der beiden bekundeten die eine wie die andere Version. Der Richter der ersten Instanz ging davon aus, dass die Parteien lediglich "ein mehr oder weniger loses Verhältnis verband" - das spreche gegen eine solche wertvolle Schenkung, zumal die Frau bereits eine Rolex-Uhr geschenkt bekommen hatte.

"Es spricht von daher kaum etwas dafür, dass der Kläger ihr auch noch zwei weitere Uhren hätte schenken wollen", meinte der Richter. Folglich habe sie die Uhren ohne seine Einwilligung versilbert. Das Gericht verurteilte die Frau, noch ohne eine konkrete Summe festgelegt zu haben, in einem "Grundurteil" zur Zahlung von Schadensersatz.

Frau lehnt Vergleich ab

Die Frau legte dagegen Berufung beim Oberlandesgericht München ein. Hier schenkte der von drei Richterinnen besetzte Senat offenbar mehr den Schilderungen der Frau Glauben. Die Beklagte hatte auch hier beteuert, niemals als Prostituierte gearbeitet zu haben. Und sie versicherte erneut, die Uhren seien zu ihrer Absicherung gedacht gewesen.

Der Senat schlug zunächst einen Fifty-Fifty-Kompromiss vor: Die Münchnerin solle an ihren früheren Freund 10 000 Euro bezahlen und damit sei der Fall erledigt. Der Mann signalisierte Einverständnis. Sie lehnte solch einen Vergleich jedoch kategorisch ab. Das erwies sich in diesem Fall als richtig: Noch ohne nähere Begründung hat der Senat das Urteil des Landgerichts aufgehoben und die Klage des Mannes abgewiesen.

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