Dass das Weihnachtsfest im Kreise der Lieben mitunter disharmonisch verlaufen kann, das wissen nicht nur Psychotherapeuten. Dass es an Silvester aber auch abgesehen von Raketen sauber krachen kann, mussten vergangenes Jahr zwei Nachbarn feststellen: Die Neujahrssause endete mit zerborstenen Flaschen und Handgreiflichkeiten – was die Parteien vor Gericht führte.
Beide Gruppen wollten den Jahreswechsel auf 2023 im heimischen Trudering verbringen: Ein Münchner feierte mit seinem Sohn, einem Freund sowie dessen Sohn in seiner Wohnung und auf dem Balkon den Rutsch ins neue Jahr. Die Nachbarn hatten ebenso mehrere Leute für die Party eingeladen und hielten sich unter anderem in ihrem Garten auf.
Wie das Amtsgericht in einer Pressemitteilung erklärte, kam gegen 1.30 Uhr eine gewisse Gereiztheit zwischen den beiden Feierparteien auf. Durch den Nachthimmel rauschten nicht nur Böller, sondern auch zwei Bierflaschen sowie ein Aschenbecher. Laut Ermittlungen der Polizei hatte der Münchner die Gegenstände vom Balkon aus in den Garten gefeuert – und mit einem später festgestellten Blutalkoholwert von 1,3 Promille die Gäste knapp verfehlt. Eine der Bierflaschen zersprang an einer Glasscheibe der Nachbarwohnung.
Des Flaschenwerfers Zorn war aber damit nicht verraucht: Er stürmte nach unten in den Garten und packte einen der Feiernden am Kragen. Andere Beteiligten zogen ihn weg, der 48-Jährige riss sich los und schlug einem anderen Mann mit der flachen Hand so heftig auf den Kopf, dass dieser eine drei Zentimeter lange Platzwunde erlitt.
Das neue Jahr kam dann für den 48-Jährigen mit einer Anzeige daher und die Staatsanwaltschaft verschickte einen Strafbefehl. Gegen diesen legte der Mann Einspruch ein und ließ es auf eine Verhandlung vor dem Amtsgericht ankommen.
In der Verhandlung, so teilt die Pressestelle des Amtsgerichts mit, legte der Angeklagte ein Geständnis ab und entschuldigte sich für seine Taten. Den Einspruch gegen den Strafbefehl wollte er lediglich auf die Höhe der Tagessätze beschränkt haben. Am Ende kam das Gericht zu dem Schluss, dass sich der Münchner der versuchten gefährlichen Körperverletzung sowie der vollendeten Körperverletzung schuldig gemacht hatte und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 1650 Euro.

