Manchmal sind selbst Verbote verboten. Das müssen jetzt ÖDP und Linke erfahren, die den Münchnern strenge Vorschriften für die Abhaltung ihrer Silvesterfestivitäten bescheren wollten: Privates Feuerwerk, so forderten die beiden Stadtratsgruppierungen im Februar, müsse großräumig untersagt werden.
Stattdessen solle ein städtisch organisiertes Riesen-Feuerwerk die Massen am Jahreswechsel begeistern. Man kann dem für derartige Verbote zuständigen Kreisverwaltungsreferat nicht vorwerfen, nicht nach einem juristischen Hebel gesucht zu haben. Nur: Es gibt keinen, der einen solchen Eingriff in die Partygestaltung der Münchner rechtfertigen würde. Das hat die Behörde nun festgestellt. Böllern bleibt erlaubt.
Silvester-Feuerwerk:Schützt uns vor böllernden Idioten
Andere mit Feuerwerk zu beschießen, ist nicht lustig - an Silvester passiert es trotzdem immer wieder. Zeit für ein paar knallfreie Zonen in München.
Dabei hatten ÖDP und Linke jede Menge Gründe angeführt, warum die alljährliche Kracher-und Raketenparade die harte Hand des Rathauses erfordert. Die Freisetzung von Feinstaub beispielsweise, die extrem hohe, gesundheitsgefährdende Werte erreiche und weit oberhalb der zulässigen Tagesmittelwerte liege.
Aber: Das Immissionsschutzgesetz, so berichtet das Referat für Gesundheit und Umwelt, ermöglicht kein Böller-Veto. "Feuerwerkskörper erfüllen weder den immissionsschutzrechtlichen Anlagenbegriff noch stellen sie einen Brennstoff dar." Klappt also nicht.
Was ist mit der Brandgefahr? ÖDP und Linke verweisen auf Böllerverbote in historischen Altstädten sowie in der Nähe von Krankenhäusern und Altenheimen. Innerhalb des Mittleren Rings sei die "Dichte an derartigen schutzwürdigen Bereichen so hoch, dass ein flächendeckendes Verbot leicht zu begründen wäre". Pustekuchen, kann da das Kreisverwaltungsreferat nur sagen. In der Sprengstoffverordnung gehe es lediglich um die Nähe zu besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen. Was "weder auf die Isarauen noch auf die Umweltzone mit ihren überwiegend aus Ziegeln beziehungsweise Stein bebauten Bereichen" zutreffe.
Eine Ausnahme bildeten Einzelfälle zu bestimmten Uhrzeiten. Aber Einzelfälle sind eben auch Einzelfälle, was für eine komplette Innenstadt eher nicht gilt. Damit fällt auch das Sprengstoffrecht als Hebel aus. Zumal der Bund den Kommunen keine Kompetenz für etwaige Kommunalsatzungen oder Allgemeinverfügungen gegeben habe.
Bleibt der Lärm, der laut ÖDP und Linken für empfindliche Tiere und Personen eine enorme Belastung darstelle. Die Untere Naturschutzbehörde sieht zumindest für das Landschaftsschutzgebiete der Isarauen keine Handhabe, da keine nennenswerte Verminderung des Stresses für Tiere und Pflanzen zu erwarten wäre. Dazu seien die Auen schlicht zu schmal.
Münchner müssen wohl oder übel weiterballern
Es sei sehr schwer nachzuweisen, ob das Feuerwerk etwa im FFH-Gebiet nördlich der Leinthaler Brücke tatsächlich zu einer Verschlechterung der Lebenssituation von Tieren und Pflanzen beiträgt. Nicht einmal die Brandgefahr in freier Natur zieht - die sei an Silvester normalerweise nicht sonderlich hoch. Die sommerlichen Griller agierten da deutlich riskanter. Brütende Vögel vielleicht? "Die Zeit um Silvester wird nicht als besonders kritischer Zeitraum gesehen."
Nicht einmal das Landesstraf- und Verordnungsgesetz führt zum Erfolg. "Vereinzelte unsachgemäße Handhabungen oder auch Ordnungswidrigkeiten reichen für ein Verbot nicht aus", konstatiert das Kreisverwaltungsreferat. Entsprechende Gefahrenprognosen von Polizei und Feuerwehr lägen nicht vor.
Die Münchner müssen also wohl oder übel weiterballern, wenn sie standesgemäß den Jahreswechsel feiern wollen. Denn ohne ein Knallerverbot, so die Behörde, sei ja wohl auch das zentrale Großfeuerwerk passé.