Shanti-Prozess in München:Fast sieben Jahre Knast für den Sektenguru

Der Esoterik-Musiker Oliver Shanti muss sechs Jahre und zehn Monate hinter Gitter. Er soll vier Jungen in 76 Fällen sexuell missbraucht haben.

Der Esoteriker Ulrich S. alias Oliver Shanti ist am Freitag vom Landgericht München I zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Der selbsternannte Sektenguru hat auf seinem Landgut in Portugal vier Jungen über Jahre hinweg sexuell misshandelt.

Shanti-Prozess in München: Der Sektenguru Shanti ist nun vom Landesgericht München I zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten verurteilt worden.

Der Sektenguru Shanti ist nun vom Landesgericht München I zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten verurteilt worden.

(Foto: Foto: AP)

Die Anklage hatte achteinhalb, die Verteidigung vier Jahre Haft gefordert. Der 61-jährige Shanti hatte gestanden, die vier Jungen mindestens 76 Mal sexuell missbraucht zu haben. In seinem Schlusswort bat er das Gericht um ein "barmherziges Urteil". Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, er habe sich Kinder von Anhängern und Angestellten auf seiner Finca in Portugal wie Leibeigene gehalten und zu seiner Befriedigung benutzt.

Das jüngste Opfer sei ein siebenjähriger Junge gewesen. "Der Angeklagte hat sie angelernt und behandelt wie sein Eigentum. Sie mussten ihm zur Verfügung stehen zu jeder Tag- und Nachtzeit", sagte Staatsanwältin Christine Schäfer. "Wenn sie nicht spurten, wurden sie bestraft." Konkret zu beweisen seien 76 Fälle des teilweise gewaltsamen Missbrauchs gegen vier Jungen. Aber das sei "nur die Spitze des Eisbergs" - "es sind mit Sicherheit sehr viel mehr gewesen", sagte die Anklägerin.

Die Verteidigung sagte dagegen, die Taten lägen lange zurück. Der 61-Jährige habe seit 13 Jahren keine Straftat mehr begangen. Shanti, der die inzwischen erwachsenen Opfer im Zeugenstand noch als Lügner beschimpft hatte, entschuldigte sich in seinem Schlusswort bei den Opfern für sein Verhalten. Er bat die Richter, ihm "noch eine Chance zu geben". Die Verteidigung warf dem Gericht vor, es habe den an einer ansteckenden Infektion erkrankte Shanti bei der Verhandlung "mit Mundschutz im Kittel in einem Glaskasten zur Schau gestellt".

Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: