Prozess am LandgerichtMann wegen schweren sexuellen Missbrauchs einer Zwölfjährigen angeklagt

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Das Mädchen habe der Beziehung immer zugestimmt, behauptet der Angeklagte. Dass seine Handlungen strafbar waren, war ihm jedoch bewusst (Symbolbild).
Das Mädchen habe der Beziehung immer zugestimmt, behauptet der Angeklagte. Dass seine Handlungen strafbar waren, war ihm jedoch bewusst (Symbolbild).
Julian Stratenschulte

„Wir hatten über 14 Monate eine Beziehung“, behauptet der 28-Jährige vor der Jugendschutzkammer. Sogar die Mutter des Mädchens habe das toleriert. Für die Aussage der Minderjährigen wird die Öffentlichkeit ausgeschlossen.

Von Susi Wimmer

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Zu Weihnachten schenkte ihm seine Freundin eine blaue Jacke, auch ihre Mutter hatte unterm Tannenbaum ein Präsent für ihn parat: ein Herrenparfüm. Dann fuhr man für zwei Tage noch zur Tante des Mädchens, übernachtete auch dort. „Ich hätte nie gedacht, dass ich deshalb mal hier landen würde“, sagt Brandon R. und senkt den Kopf. Der 28-Jährige sitzt in Untersuchungshaft und ist angeklagt vor dem Landgericht München I, unter anderem wegen 46 Fällen des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern. Denn seine „Freundin“ war zum Zeitpunkt ihres Zusammenseins erst zwölf Jahre alt und er 26.

Brandon R. und Julia T. (Name geändert) lernten sich im Frühjahr 2023 über eine Telefon-Chat-App kennen. Er hatte dort angerufen, „um die Langeweile zu vertreiben“. Bei Julia T. blieb er hängen, „wir haben zwei Stunden lang geredet und dann Nummern getauscht“, erzählt er der Vorsitzenden Richterin Elke Hölsch. Es folgten tägliche, stundenlange Telefonate, in denen Julia T. auch ihr Alter genannt habe, im März dann das erste Treffen.

Brandon R. hatte sich den Sprinter seines Chefs ausgeliehen, reiste aus Baden-Württemberg an. Zur Begrüßung am Giesinger Bahnhof habe ihn Julia „umarmt und einen Kuss auf die Wange gegeben“. Später vollzog er den Geschlechtsverkehr auf der Ladefläche des Wagens. „Ich hab sie drei- oder viermal gefragt, ob sie das wirklich will“, versichert er. Bis April 2024 sei man dann ein Paar gewesen. Die Zeit zwischen Weihnachten und Silvester verbrachte Brandon R. sogar in der Wohnung seiner Freundin, in Anwesenheit ihrer alleinerziehenden Mutter. Der sei es vor allem wichtig gewesen, „dass das Umfeld nichts mitkriegt“, sagt R. Gegen die Mutter soll nach Informationen der SZ auch ein Verfahren geführt werden.

Nach 14 Monaten, so erzählt es der 28-Jährige, habe sie ihn angerufen, „in einer Konferenzschaltung mit ihrem neuen Freund“, und ihm das Aus der Beziehung verkündet: „Der Neue war aber auch über 18 Jahre alt.“ Er sei menschlich enttäuscht, „über die Art der Trennung und dann noch so einen reinzudrücken“.

Ja, räumt er auf Nachfrage des psychiatrischen Gutachters Matthias Hollweg ein, die Strafbarkeit seiner Handlungen sei ihm klar gewesen. Aber er habe Julia T. nicht als Kind, sondern als junge Frau wahrgenommen. „Sie wissen, dass das Mädchen wegen psychischer Belastungen dann in einer Klinik war?“, fragt Hollweg. R. nickt. Die Staatsanwältin schlägt einen schärferen Ton an, als sie Brandon R. vorhält, er habe die Minderjährige sogar zum Sex gezwungen, als er mit Gürtelrose in einer Klinik lag – in Anwesenheit eines Mitpatienten. Und das Thema Verhütung sei ihm auch egal gewesen, obwohl er zu diesem Zeitpunkt bereits zwei Kinder gezeugt habe.

Wie es Julia T. mit dieser „Beziehung“ ergangen ist, erfährt man nicht. Beim Abspielen ihrer auf Video aufgezeichneten Aussage wird die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Doch zuvor erzählt Brandon R. aus seinem Leben. Dass er mit fünf Jahren in ein Heim kam, weil seine Mutter mit ihm überfordert gewesen sei. Mit neun Jahren habe er wieder nach Hause gedurft, „aber ich habe zu viel Mist gebaut, deshalb hat sie mich nach drei Jahren wieder weitergereicht“. Sein Erzeuger sei „nicht erwähnenswert“, daheim sei er „mit Gewalt“ aufgewachsen.

Er habe teils in einer Notunterkunft gehaust, sei auch in der Psychiatrie gewesen und habe sich Arme und Beine geritzt. Zum Beweis hält er die mit Narben übersäten Unterarme hoch. „Ich kann nicht allein sein“, sagt er. „Sie haben nach Halt gesucht in dieser Beziehung?“, fragt ihn seine Verteidigerin Heidi Pioch. Ja, sagt er, „aber nicht gefunden“. Bereits am Freitag will die Jugendschutzkammer ein Urteil verkünden.

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