Prozess:Mann wegen sexuellen Missbrauchs von thailändischen Kindern vor Gericht

Prozess um Kindesmissbrauch in Thailand

Roland S. (rechts) mit seinem Anwalt Benjamin Ruhlmann vor dem Landgericht München.

(Foto: dpa)
  • Roland S. steht wegen 103 Fällen von sexuellem Missbrauch vor Gericht, darunter sind 82 Vergewaltigungen.
  • Der 67-Jährige soll seine Opfer in Thailand ausgesucht haben oder sie teilsweise extra nach München einfliegen haben lassen.

Aus dem Gericht von Susi Wimmer

Ein kleiner Mann mit Nickelbrille und ergrautem Haarzopf betritt den Gerichtssaal, den Kopf zwischen einer Plastiktüte und einem Ordner versteckt. Roland S. will sich vor dem Blitzlichtgewitter der Presse schützen. Die thailändischen Kinder, die der 67-Jährige über Jahrzehnte hinweg vergewaltigt und missbraucht haben soll, sie hatten keinen Schutz. 103 Fälle von sexuellem Missbrauch von Kindern, davon 82 Vergewaltigungen, wirft die Staatsanwaltschaft dem Mann vor. Er soll die unter 14-Jährigen, hauptsächlich Buben, während seiner Thailand-Urlaube missbraucht oder sie sogar extra nach München einfliegen haben lassen. Ein Teil der Taten konnte wegen Verjährung nicht mehr verfolgt werden.

Der erste Prozesstag vor der Jugendschutzkammer unter dem Vorsitz von Sigrun Broßardt läuft sperrig ab. Immer wieder wird die Öffentlichkeit ausgeschlossen, um die sichergestellten Videos und Bilder in Augenschein zu nehmen, die der Angeklagte offenbar selbst gefertigt hat, oder um die Persönlichkeitsrechte des mutmaßlichen Täters zu schützen, als er sich vor der Kammer zur Anklage einlassen soll. "Es wurden umfangreiche Angaben gemacht, zur Sache und zur Person", mehr will Verteidiger Benjamin Ruhlmann nicht sagen. Ein Geständnis, so kann man mutmaßen, dürfte aufgrund des umfangreichen Beweismaterials der Staatsanwaltschaft mehr als wahrscheinlich sein.

Thailands Tourismusbranche wirbt mit dem Slogan "Land des Lächelns", doch das Land hat nicht nur einen paradiesischen Ruf bei Urlaubern, sondern ist auch Ziel für sogenannte Sextouristen und Pädophile. Das Land selbst ist längst bemüht, von diesem Image wegzukommen. Die Geschichte von Roland S. begann bereits vor mehr als 30 Jahren in Thailand.

Der Angestellte, gebürtig in Stuttgart, pflegte seit Ende der Achtzigerjahre ein bis zweimal im Jahr seinen Urlaub in Thailand zu verbringen. 1987 lernte er dort seine heutige Ehefrau kennen, ein Jahr später besuchte er mit ihr das Dorf in der Provinz Uthai Thani, aus dem sie stammt. Und er schloss Bekanntschaft mit der Tochter seiner Frau und der weitläufigen Familie.

Aus diesem Umfeld soll Roland S. seine Opfer dann ausgewählt haben. Nach Angaben von Oberstaatsanwältin Anne Leiding kam es überhaupt erst zur Anklage, weil sich die Stieftochter des 67-Jährigen an die Polizei gewandt hatte. Sie fand entsprechende Videokassetten bei ihrem Stiefvater und erfuhr von "Auffälligkeiten" im Familienumfeld in Thailand. Auch sie soll von Roland S. im Kindesalter missbraucht worden sein, allerdings seien die Taten verjährt. Die Fristen für eine Anzeige, sagt Leiding, seien im Laufe der Jahre verlängert worden. Heute gelte, dass die Verjährungsfrist erst mit Ablauf des 30. Lebensjahres beginne.

"Viele Betroffene sind lange nicht in der Lage, Strafanzeige zu stellen. Man muss ihnen Zeit geben", sagt die Oberstaatsanwältin. Im Fall von Roland S., der seit den Achtzigerjahren nach Thailand reiste, hätte man wegen Verjährung nicht alle Taten anklagen können.

Polizei findet kinderpornografisches Material

Rechtsanwältin Antje Brandes vertritt in der Nebenklage einen heute 26 Jahre alten Mann, der an mehr als 150 Tagen von Roland S. missbraucht worden sein soll. Er ist ein Großneffe des Angeklagten und soll seit seinem elften Lebensjahr alle möglichen perversen Praktiken über sich ergehen haben lassen müssen. Mit Berührungen in Thailand hat es angefangen, bis hin zu Vergewaltigungen in der Münchner Wohnung des Angeklagten. Ein weiteres Opfer war acht Jahre alt, als Roland S. angefangen haben soll, es regelmäßig zu missbrauchen.

Die Polizei stellte im Dezember 2017 in der Münchner Wohnung von Roland S. mehrere Computer, Festplatten, CDs, Videokassetten und Recorder sowie Filmrollen sicher. Auf den bislang ausgewerteten Geräten fanden sich mehr als 8500 kinderpornografische Schriften sowie 19 kinderpornografische Videos mit einer Gesamtspieldauer von fast zwölf Stunden. Auf den Bildern und Videos sind Kinder zu sehen, die jüngsten etwa acht Jahre alt und nackt, zum Teil auch der Angeklagte, wie er sich an ihnen vergeht. Auf einem Bild ist auch ein etwa zehnjähriges, asiatisch aussehendes Mädchen zu sehen, stark geschminkt, wie es von einem Erwachsenen missbraucht wird.

Verteidiger Ruhlmann beantragte, die Verhandlung auszusetzen, um zuerst die mutmaßlichen Opfer zu befragen, ob sie damit einverstanden seien, dass das Gericht die sie betreffenden Bilder im Prozess in Augenschein nimmt. Richterin Broßardt beschied den Antrag negativ: "Es handelt sich um wesentliches Beweismaterial, hierfür bedarf es nicht der Zustimmung der Prozessbeteiligten." In den kommenden Tagen sollen die Ehefrau und die Stieftochter von S. aussagen.

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