Sex-Shop darf auch sonntags öffnen:Lust auf Reisen

Ist das Angebot eines Sex-Shops als Reisebedarf einzustufen? Ein Münchner Erotik-Laden am Hauptbahnhof sieht das so - und hat deshalb gegen die bayerische Landeshauptstadt geklagt. Nun hat ihm das Verwaltungsgericht recht gegeben.

Erotische Spiele und Filme sowie Kondome zählen nach Ansicht von Münchner Richtern zum Reisebedarf. Ein Sex-Shop am Münchner Hauptbahnhof darf daher nun auch an Sonn- und Feiertagen öffnen. Verkauft werden dürfen aber nicht alle Produkte im Sortiment des Erotikladens, sondern nur Waren, die dem Reisebedarf dienen. Erlaubt sind also etwa Filme und Zeitschriften, Andenken und Spiele, Einmalkameras sowie Kondome.

Geklagt hatte die Betreiber-GmbH des Ladens gegen die bayerische Landeshauptstadt, die ihr die Ladenöffnung am Sonntag untersagt hatte. Das Argument der Shop-Besitzer: Das Gesetz erlaube an Bahnhöfen auch am Tag des Herrn den Verkauf von Reisebedarfsartikeln - wie etwa Zeitschriften, Bücher und Tonträger. Die habe auch der Sex-Laden im Regal.

Nach Meinung des Kreisverwaltungsreferats (KVR) hatte der Gesetzgeber bei der Sonntagsausnahmeregelung jedoch erotische Literatur nicht im Sinn. Paragraf 8 Absatz 1 des Ladenschlussgesetzes sieht Ausnahmeregelungen vom Sonntagsverkaufsverbot vor, und zwar auf "Personenbahnhöfen", soweit "Bedürfnisse von Reisenden erfüllt werden." Zeitschriften, Magazine, Andenken und Toilettenartikel zählen dazu - über Inhalt oder Verwendungszweck steht nichts im Gesetz.

Vor der mündlichen Verhandlung hatten sich die drei Verwaltungsrichter bei einem Ortstermin über Lage und Angebot des Ladens informiert. Mit dem Verkauf von Kondomen hatte auch das KVR kein Problem. Die Sex-Shop-Besitzer bezeichneten jedoch auch Artikel wie das "Erotische Mensch-ärgere-dich-nicht-Spiel" als passendes "Reiseandenken". Auch "DVDs respektive Videos, Druckerzeugnisse, Kondome und Cremes, Andenken, Spiele und Geschenkartikel" dürfen sonntags verkauft werden, sagte der Betreiber. Und Kameras.

Das Amt stieß sich vor allem an der Lage der "Erotic World" auf einem Gelände in Privatbesitz, das sei kein Teil des Bahnhofs. Der Laden hat seinen Eingang aber im S-Bahnuntergeschoss des Bahnhofs. Diesem KVR-Argument folgten die Verwaltungsrichter daher nicht.

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