Sendling:Isar unplugged

Gaudifahrten mit Verstärker sind auch in München verboten

Von Birgit Lotze, Sendling

Floßfahrten mit Beats und wummernden Bässen sind auf der Isar und dem Isarkanal nicht erlaubt, ebenso wenig solche mit Musik von Kapellen, die nicht ohne Strom auskommen. Das Verbot von elektrisch verstärkter Musik auf Isarflößen gilt auch in München, nicht nur an der Isar außerhalb der Stadt. Das hat das Referat für Gesundheit und Umwelt (RGU) bestätigt. Bekannt war das offenbar nicht. Denn fest steht: Es gibt die Gaudifahrten mit elektrisch verstärkter Musik. Häufig schalten die Floßfahrer den Verstärker erst ein, sobald sie die Stadtgrenze erreicht haben. So manchen Spaziergänger und Anwohner hat das verärgert, zumindest verwundert. Doch mehr passierte nicht.

Der Sendlinger Bezirksausschuss (BA) hatte kürzlich den Floß-Fall ins Rollen gebracht. Die SPD wollte die Gaudifahrten mit elektrisch verstärkter Musik im Landschaftsschutzgebiet verbieten. Die Musik schalle von Flößen vom Kanal zu den Hochufern der Isar und vergräme Vögel und Wildtiere. Und sie störe Erholungsuchende, hatte die SPD ihren Antrag begründet.

Die Verwendung von Tonübertragungs- und Tonwiedergabegeräten sei bereits verboten, so das RGU in seinem Antwortschreiben. Das sei im Bayerischen Wassergesetz zur Ausübung unter Artikel 28 Absatz 4 so geregelt. Die Genehmigungsbescheide, die sich die Flößer besorgen müssen, enthielten eine solche Auflage. Die gelte insbesondere für Verstärkeranlagen bei Musikkapellen. Zuständig für die Überwachung sei das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen als Genehmigungsbehörde.

Die Flößer sollen nun dafür sensibilisiert werden, dass es diese Auflage gibt und dass sie nicht nur für Fahrten im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen gilt. Das Referat für Gesundheit und Umwelt hat deshalb die Veranstalter von Floßfahrten auf Isar und Isarkanal darauf hingewiesen, die Unplugged-Auflage "ausnahmslos und zuverlässig" einzuhalten. Auch die Kontrollen sollen verschärft werden, wurde dem BA zugesichert.

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