Schwanthalerhöhe:Passage tabu

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Roller-Lenker müssen sich genau wie Autofahrer an das Durchfahrverbot westlich des Gollierplatzes halten

Von Andrea Schlaier, Schwanthalerhöhe

Auch für Kleinkrafträder, die nicht schneller als 60 Stundenkilometer fahren, soll keine Ausnahme gemacht werden: Der sogenannte Stöpsel an der Trappentreustraße westlich des Gollierplatzes bleibt für sie als Durchgang genauso tabu wie für alle anderen Kraftfahrzeuge auch. Diesen Flaschenhals passieren dürfen ausschließlich Busse und Taxis.

Gegen eine Änderung der geltenden Regelung hat sich der Bezirksausschuss (BA) Schwanthalerhöhe jetzt mehrheitlich ausgesprochen. Ein Bewohner des Viertels hatte sich mit der Bitte ans Gremium gewandt, künftig doch mit seinem Roller durch die einspurige Kopfstein-Passage fahren zu dürfen. Seine Argumentation: Kraftfahrzeuge aller Art sind angehalten, den etwas weiter westlich parallel laufenden Trappentreutunnel zu nutzen. Doch der ist in diesem Bereich als Kraftfahrstraße ausgeflaggt. "Daraus folgt", so der junge Antragsteller, "dass alle Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von unter 61 Kilometer pro Stunde den Tunnel nicht nutzen können und wenn sie dem Ring folgen wollen, gezwungenermaßen als kürzesten Weg die Trappentreustraße oberirdisch fahren müssen". Da am Stöpsel nun aber eben Durchfahrtsverbot herrsche, müssten er und seinesgleichen einen Umweg durchs Viertel von einem knappen halben Kilometer machen. Dadurch würden die Anwohner mit diesem zusätzlichen Verkehr belastet. Und das, wo der Stöpsel geschaffen wurde, um Durchgangsverkehr aus der Gegend fernzuhalten.

Hin- und her gerissen waren die Mitglieder im BA von der Idee. Anja Kaiser (Grüne) warnte vor Nachahmern. Das Durchfahrtsverbot werde eh ständig missachtet. Letztlich setzte sich eine Mehrheit von neun gegen sechs Lokalpolitiker durch, die den Antrag ablehnte. Passé ist damit auch die gewünschte Alternative des jungen Rollerfahrers, der angeregt hatte, andernfalls "das Durchfahren des Trappentreutunnels auch für Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit unter 60 Kilometer pro Stunde zu ermöglichen".

© SZ vom 04.05.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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