Schwabinger 7:Kult ja - Denkmal nein
Sogar Bayerns Kultusminister Ludwig Spaenle hatte sich für die Idee starkgemacht: Die Kultkneipe "Schabinger 7" soll unter Denkmalschutz gestellt werden. Doch nun kam die Absage vom Landesamt.
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Auch der Denkmalschutz kann die "Schwabinger 7" nicht mehr retten. Die Bauten in der Feilitzschstraße 7 und 9, zu denen unter anderem auch die Traditionskneipe gehört, können nämlich nicht in die Denkmalliste aufgenommen werden. Das hat das Landesamt für Denkmalpflege jetzt nach einer entsprechenden Prüfung mitgeteilt.
Keines der auf dem Areal noch vorhandenen Häuser erfülle die Voraussetzungen des Denkmalschutzgesetzes, um erhalten werden zu müssen. Konkret geht es um das 1919 erbaute, im Krieg schwer zerstörte und 1946 wieder errichtete Lagergebäude, in dem auch die "Schwabinger 7" untergebracht ist.
Außerdem handelt es sich um das Haus mit dem Kino aus dem Jahr 1949 und um eine 1952 erbaute Werkstätte. Gerade auch die Innenausstattung des Lokals, die immer wieder als besonders erhaltenswert bezeichnet wird, sei "nicht von überdurchschnittlicher Qualität", auch wenn sie aus den 1950er Jahren stamme.
Für den bayerische Kultusminister Ludwig Spaenle (CSU) sind die Baracken hingegen wichtige Beispiele für die Architektur der Nachkriegszeit. Deswegen hat er offiziell beim Landesamt nachgefragt. Spaenles Vorstoß zielte aber nicht nur darauf ab, den kulturellen Wert der Kneipe festzustellen. Es sollte auch der geplante Neubau von 35 Luxuswohnungen verhindert werden. Gegen dieses Vorhaben hatten eine Bürgerinitiative und Vertreter der Kleinkunstszene protestiert.