Süddeutsche Zeitung

Schwabing:Platz für die Kleinen

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Kreisverwaltungsreferat genehmigt Anfahrtszonen vor Kindergärten

Kindertagesstätten haben grundsätzlich gute Chancen, Anfahrtszonen für Eltern vor ihrer Einrichtung genehmigt zu bekommen - auch in Parklizenzgebieten. Die Rechtsprechung berücksichtigt in solchen Fällen die besondere Schutzbedürftigkeit von Kleinkindern.

Andererseits gibt es den Grundsatz der Gleichbehandlung, und in einem dicht besiedelten Viertel können beide Maximen durchaus aufeinanderprallen. Im jüngsten Fall hat sich das Kreisverwaltungsreferat und damit die Kita durchgesetzt.

Ein Kindergarten an der Schwabinger Klopstockstraße, in dem 66 Mädchen und Jungen im Alter von maximal sechs Jahren betreut werden, hatte für die Hol- und Bringzeit einen freien Parkraum in Form eines eingeschränkten Halteverbots werktags von 8 bis 17.30 Uhr erbeten. Doch der Westschwabinger Bezirksausschuss lehnte ab - mit dem Argument, dass aus Gründen der Gleichbehandlung ansonsten ähnlichen Anträgen anderer privater Einrichtungen und Unternehmen auf Parkplätze direkt vor dem Haus ebenfalls stattgegeben werden müsse. Das aber sei Anwohnern angesichts des beschränkten Parkplatzangebotes nicht zuzumuten.

Die Eltern, erklärt nun das Kreisverwaltungsreferat (KVR), würden jedoch "in jedem Fall" vor dem Kindergarten vorfahren. Und behinderten damit bei nicht vorhandenen Haltemöglichkeiten auch noch den Verkehr auf der Straße, was zusätzliche Gefahren für die Kleinen auslöse. Im Übrigen gebe es keinen "Nachzieheffekt": "Die speziell für Kindereinrichtungen geltenden Maßnahmen greifen bei anderen gewerblichen Unternehmen nicht."

Der Bitte des Kindergartens Infanterix an der Klopstockstraße wird deshalb jetzt nachgekommen, die Einrichtung erhält laut KVR eine Anfahrtszone für vier Fahrzeuge zu den gewünschten Zeiten. Und eine zweite Einrichtung an der Elisabeth-Kohn-Straße für Krippenkinder profitiert von der neuen Regelung gleich mit: Auch sie soll künftig, so das Plädoyer der Lokalpolitiker, Kurzzeitparkplätze bekommen. Bisher hatten sich die falschparkenden Eltern immer über Knöllchen ärgern müssen.

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Quelle:
SZ vom 24.08.2015 / eda
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